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161.12 VKDDFPDCP CH-BE

Art. 12 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) - Mahnwesen

Verwaltungsgebühren
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Art. 12 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) · Mahnwesen

Für Mahnungen beim Inkasso der Verfahrens- Taxpunkte kosten und Verwaltungsgebühren können erhoben werden: 20 bis 50 Taxpunkte.

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