Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
161.111.2 JFINRRFINJ CH-BE

Art. 3 Reglement über Steuerung von Finanzen und Leistungen der Justiz (JFinR) - Obergericht, Verwaltungsgericht, Generalstaatsanwaltschaft

Ausgabenbefugnisse
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Reglement über Steuerung von Finanzen und Leistungen der Justiz (JFinR) · Obergericht, Verwaltungsgericht, Generalstaatsanwaltschaft

1. Das Obergericht, das Verwaltungsgericht und die Generalstaatsanwaltschaft bewilligen Ausgaben wie folgt

a) neue einmalige Ausgaben bis 250 000 Franken,

b) neue wiederkehrende Ausgaben bis 50 000 Franken,

c) gebundene einmalige Ausgaben bis 500 000 Franken,

d) gebundene wiederkehrende Ausgaben bis 100 000 Franken.

← Art. 2 Reglement über Steuerung von Finanzen und Leistungen der Justiz (JFinR) Geltungsbereich und Gegenstand Art. 4 Reglement über Steuerung von Finanzen und Leistungen der Justiz (JFinR) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →