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161.111.2 JFINRRFINJ CH-BE

Art. 10 Reglement über Steuerung von Finanzen und Leistungen der Justiz (JFinR)

Inkrafttreten
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Art. 10 Reglement über Steuerung von Finanzen und Leistungen der Justiz (JFinR)

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

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