161.111.2
JFINRRFINJ
CH-BE
Art. 1 Reglement über Steuerung von Finanzen und Leistungen der Justiz (JFinR) - Geltungsbereich und Gegenstand
Allgemeines
Art. 1 Reglement über Steuerung von Finanzen und Leistungen der Justiz (JFinR) · Geltungsbereich und Gegenstand
1. Dieses Reglement gilt für die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft.
2. Es regelt
a) die Rechnungsführung,
b) die Ausgabenbefugnisse,
c) das Controlling.