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161.111.1 JLRRDM CH-BE

Art. 9 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) - Aufsicht

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Art. 9 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) · Aufsicht

Die Justizverwaltungsleitung koordiniert die Wahrnehmung der Aufsicht über die Gerichtsbehörden durch das Obergericht und das Verwaltungsgericht.

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