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161.111.1 JLRRDM CH-BE

Art. 6 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) - Finanz- und Rechnungswesen

Aufgaben
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Art. 6 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) · Finanz- und Rechnungswesen

1. Die Justizverwaltungsleitung

a legt die Finanzstrategie der Justiz fest und sorgt für deren Umsetzung,

b regelt die Art und Weise der Rechnungsführung und die Ausgabenbefugnisse durch besonderes Reglement,

c *** zeichnet verantwortlich für das Budget sowie den Aufgaben- und Finanzplan der Justiz,

d führt das Finanz- und Rechnungswesen der Justiz und definiert das Controlling.

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