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161.111.1 JLRRDM CH-BE

Art. 5 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) - Personal

Aufgaben
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Art. 5 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) · Personal

1. Die Justizverwaltungsleitung

a legt die Personalstrategie für die Justiz auf der Grundlage der regierungsrätlichen Personalpolitik fest, sorgt für deren Umsetzung und definiert das Controlling,

b * legt die Grundsätze und Ziele der Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz fest,

c führt die Personalkosten- und Stellenplanung,

d * beantragt im Rahmen des Budgets die Schaffung neuer Stellen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Assistenzstaatsanwältinnen, Assistenzstaatsanwälte, Jugendanwältinnen, Jugendanwälte, Assistenzjugendanwältinnen und Assistenzjugendanwälte,

e beschliesst über die Schaffung neuer unbefristeter Stellen für das übrige Personal,

f beantragt die Bewilligung von Nebenbeschäftigungen gemäss Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe a GSOG,

g sichert die Koordination bezüglich Rekrutierung, Einreihung und Einstufung, Integration, Entwicklung und Administration.

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