Art. 5 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) - Personal
Art. 5 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) · Personal
1. Die Justizverwaltungsleitung
a legt die Personalstrategie für die Justiz auf der Grundlage der regierungsrätlichen Personalpolitik fest, sorgt für deren Umsetzung und definiert das Controlling,
b * legt die Grundsätze und Ziele der Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz fest,
c führt die Personalkosten- und Stellenplanung,
d * beantragt im Rahmen des Budgets die Schaffung neuer Stellen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Assistenzstaatsanwältinnen, Assistenzstaatsanwälte, Jugendanwältinnen, Jugendanwälte, Assistenzjugendanwältinnen und Assistenzjugendanwälte,
e beschliesst über die Schaffung neuer unbefristeter Stellen für das übrige Personal,
f beantragt die Bewilligung von Nebenbeschäftigungen gemäss Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe a GSOG,
g sichert die Koordination bezüglich Rekrutierung, Einreihung und Einstufung, Integration, Entwicklung und Administration.