Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
161.111.1 JLRRDM CH-BE

Art. 21 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) - Querschnitts- und Dienstleistungsaufgaben

Stabsstelle für Ressourcen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 21 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) · Querschnitts- und Dienstleistungsaufgaben

1. Die Stabsstelle für Ressourcen

a) sichert Planung, Vollzug, Controlling und Berichterstattung bezüglich der Aufgaben und Ressourcen der Justiz,

b) betreut das Finanz- und Rechnungswesen der Justiz,

c) betreut das zentrale Personalwesen der Justiz,

d) koordiniert die Aufgaben und Bedürfnisse im Bereich Infrastruktur,

e) nimmt sich den Belangen der Zweisprachigkeit sowie der Gleichstellung von Frau und Mann innerhalb der Justiz an.

← Art. 20 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) Stellung Art. 22 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →