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161.111.1 JLRRDM CH-BE

Art. 20 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) - Stabsaufgaben

Stabsstelle für Ressourcen
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Art. 20 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) · Stabsaufgaben

1. Die Stabsstelle für Ressourcen

a) führt das Sekretariat der Justizverwaltungsleitung,

b) berät und unterstützt die Justizverwaltungsleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,

c) prüft zuhanden der Justizverwaltungsleitung die Anträge und Vorlagen, welche das Obergericht, das Verwaltungsgericht oder die Staatsanwaltschaft der Justizverwaltungsleitung unterbreiten,

d) bearbeitet zusammen mit den zuständigen Stellen der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft Fragen, welche für die Justiz von grundsätzlicher Bedeutung sind,

e) koordiniert die Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Justiz,

f) stellt auf Stabsebene die Verbindung der Justiz gegen aussen sicher,

g) sorgt im Rahmen dieses Reglements für sinnvolle Abläufe.

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