Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
161.111.1 JLRRDM CH-BE

Art. 2 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) - Auftrag

Stellung, Auftrag und Sitz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) · Auftrag

1. Die Justizverwaltungsleitung vertritt die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft (Justiz) gegen aussen.

2. Sie gewährleistet die koordinierte und vernetzte Aufgabenerfüllung in der Gerichtsbarkeit und der Strafverfolgung im Bestreben, die Qualität und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu fördern.

← Art. 1 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) Stellung Art. 3 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →