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161.111.1 JLRRDM CH-BE

Art. 14 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) - Erweiterte Sitzungen

Organisation und Verfahren
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Art. 14 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) · Erweiterte Sitzungen

Die Justizverwaltungsleitung kann zu ihren Sitzungen interne oder externe Personen beiziehen.

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