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Art. 13 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) - Sitzungen

Organisation und Verfahren
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Art. 13 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) · Sitzungen

Die Justizverwaltungsleitung tagt, so oft es die Geschäfte erfordern.

Die oder der Vorsitzende lädt schriftlich zu den Sitzungen ein.

Traktandenliste und Unterlagen sind in der Regel mindestens zehn Tage vor der Sitzung zuzustellen.

Die Mitglieder der Justizverwaltungsleitung können jederzeit verlangen, dass eine Sitzung einberufen wird.

Die Sitzungen der Justizverwaltungsleitung sind nicht öffentlich.

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