161.111.1
JLRRDM
CH-BE
Art. 13 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) - Sitzungen
Organisation und Verfahren
Art. 13 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) · Sitzungen
Die Justizverwaltungsleitung tagt, so oft es die Geschäfte erfordern.
Die oder der Vorsitzende lädt schriftlich zu den Sitzungen ein.
Traktandenliste und Unterlagen sind in der Regel mindestens zehn Tage vor der Sitzung zuzustellen.
Die Mitglieder der Justizverwaltungsleitung können jederzeit verlangen, dass eine Sitzung einberufen wird.
Die Sitzungen der Justizverwaltungsleitung sind nicht öffentlich.