161.111.1
JLRRDM
CH-BE
Art. 11 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) - Vorsitz
Organisation und Verfahren
Art. 11 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) · Vorsitz
Die Mitglieder der Justizverwaltungsleitung wählen aus ihren Reihen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden.
Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Die oder der Vorsitzende vertritt die Justizverwaltungsleitung gegen aussen und insbesondere gegenüber dem Grossen Rat im Sinn von Artikel 6a Absatz 2 GSOG.
Sie oder er sorgt dafür, dass die Aufgaben der Justizverwaltungsleitung zeitgerecht, zweckmässig und koordiniert aufgenommen und abgeschlossen werden.