161.111.1
JLRRDM
CH-BE
Art. 10 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) - Zusammensetzung
Organisation und Verfahren
Art. 10 Reglement der Justizverwaltungsleitung (JLR) · Zusammensetzung
1. Die Justizverwaltungsleitung setzt sich aus den Präsidentinnen oder Präsidenten des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts sowie aus der Generalstaatsanwältin oder dem Generalstaatsanwalt zusammen.
2. Die Leiterin oder der Leiter der Stabsstelle für Ressourcen nimmt an den Sitzungen der Justizverwaltungsleitung mit beratender Stimme teil.