161.11
BRSDDPJP
CH-BE
Art. 9 Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD) - Steuerrekurskommission
Kantonal zuständige Gerichtsbehörden
Art. 9 Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD) · Steuerrekurskommission
1. Die Steuerrekurskommission verfügt über höchstens zwei Vollzeitstellen für hauptamtliche Richterinnen und Richter.
2. Sie verfügt weiter über höchstens zwölf Fachrichterinnen und Fachrichter. Bei deren Wahl ist auf eine angemessene Vertretung der französischen Sprache zu achten.
3. Die Fachrichterinnen und Fachrichter sind Sachverständige im Bereich des Steuerrechts, der Landwirtschaft oder des Bau- und Schätzerwesens.