161.11
BRSDDPJP
CH-BE
Art. 8 Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD) - Jugendgericht
Kantonal zuständige Gerichtsbehörden
Art. 8 Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD) · Jugendgericht
Das Jugendgericht verfügt über höchstens zwei Vollzeitstellen für Richterinnen und Richter, wovon eine halbe Stelle durch eine französischsprachige Person zu besetzen ist.
Es verfügt weiter über höchstens 16 Fachrichterinnen und Fachrichter. Bei deren Wahl ist auf eine angemessene Vertretung der französischen Sprache zu achten.
Die Fachrichterinnen und Fachrichter verfügen über eine hinreichende Ausbildung oder Berufserfahrung in der Jugendrechtspflege oder Jugendhilfe, insbesondere in der Erziehung, in Sozialdiensten oder Beratungsstellen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VPB 612-2001-2575 (Art. 8 al. 3 ODP)
Electronic Voting Feasibility Study in Switzerland
This article allows the Federal Council to authorize cantons to deviate from standard procedures using new technical means for establishing ballot results, which is pertinent to electronic voting.