161.11
BRSDDPJP
CH-BE
Art. 16 Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD) - Jugendanwaltschaft
Staatsanwaltschaft
Art. 16 Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD) · Jugendanwaltschaft
1. Die Jugendanwaltschaft verfügt über eine Stelle einer leitenden Jugendanwältin oder eines leitenden Jugendanwalts sowie über höchstens zwölf Vollzeitstellen für Jugendanwältinnen und Jugendanwälte.
2. Mindestens eineinhalb Stellen müssen durch französischsprachige Personen besetzt sein.