161.11
BRSDDPJP
CH-BE
Art. 13 Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD)
Regionale Gerichtsbehörden - Regionalgerichte
Art. 13 Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD)
Die regionalen Gerichte verfügen über insgesamt höchstens 70 Vollzeitstellen für vollamtliche Richterinnen und Richter, wovon mindestens sechs durch französischsprachige Personen zu besetzen sind.
Sie verfügen weiter über insgesamt höchstens 120 Laienrichterinnen und Laienrichter sowie über höchstens 80 Fachrichterinnen und Fachrichter in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Bei deren Wahl ist auf eine angemessene Vertretung der französischen Sprache zu achten.
Die Zuteilung der einzelnen Stellen auf die Regionalgerichte erfolgt durch Reglement des Obergerichts.