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Art. 10 Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD) - Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern

Kantonal zuständige Gerichtsbehörden
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Art. 10 Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD) · Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern

1. Die Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern verfügt über je eine Stelle für eine Präsidentin oder einen Präsidenten und eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten, die ihr Amt nebenamtlich ausüben.

2. Sie verfügt über höchstens acht weitere Fachrichterinnen und Fachrichter. Bei deren Wahl ist auf eine angemessene Vertretung der französischen Sprache zu achten.

3. Die Fachrichterinnen und Fachrichter sind Sachverständige im Bereich des Rechts, der Medizin oder der Psychologie.

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