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Art. 92 Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG) - Regionale Staatsanwaltschaften

Staatsanwaltschaft
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Art. 92 Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG) · Regionale Staatsanwaltschaften

1. Es bestehen die folgenden vier regionalen Staatsanwaltschaften

a) Berner Jura-Seeland,

b) Emmental-Oberaargau,

c) Bern-Mittelland,

d) Oberland.

2. Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland ist zuständig für das Gebiet der Verwaltungsregionen Berner Jura und Seeland, die übrigen regionalen Staatsanwaltschaften sind je zuständig für das Gebiet der gleich bezeichneten Verwaltungsregion.

3. Die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland führt eine Aussenstelle im Berner Jura.

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