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155.21 VRPGLPJALGA CH-BE

Art. 80 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) - Beschwerdegründe

Beschwerdeverfahren vor verwaltungsunabhängigen Justizbehörden - Vor Verwaltungsgericht - Besondere Verfahrensvorschriften
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Art. 80 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) · Beschwerdegründe

1. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde können gerügt werden

a) unrichtige oder unvollständige Feststellung des Sachverhalts,

b) andere Rechtsverletzungen einschliesslich Rechtsfehler bei der Ausübung des Ermessens und

c) Unangemessenheit von Verfügungen und Entscheiden

1. aus dem Gebiet der Sozialversicherung,

2. **\*** ...

3. wenn die Gesetzgebung diese Rüge vorsieht.

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