155.21
VRPGLPJALGA
CH-BE
Art. 73 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) - Änderung der Verfügung durch die Beschwerdeinstanz
Verwaltungsinternes Beschwerdeverfahren - Beschwerdeverfahren
Art. 73 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) · Änderung der Verfügung durch die Beschwerdeinstanz
1. Zuungunsten der beschwerdeführenden Partei darf die angefochtene Verfügung oder der angefochtene Beschwerdeentscheid nur wegen Rechtsverletzung, nicht aber wegen Unangemessenheit geändert werden.
2. Die Beschwerdeinstanz gewährt dazu das rechtliche Gehör; einem Beschwerderückzug muss sie stattgeben, ausser die Gesetzgebung bestimme es anders.
3. Beabsichtigt die Beschwerdeinstanz, die angefochtene Verfügung oder den angefochtenen Beschwerdeentscheid zu ändern, so gewährt sie erstmalig betroffenen Dritten dazu vorgängig das rechtliche Gehör, wenn sich diese am bisherigen Beschwerdeverfahren nicht haben beteiligen können.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (24)
100 2014 257 · be (Art. 73 Abs. 2 VRPG)
Bern Administrative Court Upholds Denial of Permit Due to Excessive Building Length
tei abgeändert werden, so ist der betroffenen Partei davon zuvor Kenntnis und Gelegenheit zur Stellung- nahme zu geben (vgl. auch Art. 73 Abs. 2 VRPG; Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 40-41 N. 11a). Die BVE hat die Beschwerdeführerinnen mit Verfügung vom 9. April 2014 darüber informie
100 2024 196 · be (Art. 73 VRPG)
Taxpayer Appeal on Property Gains Tax Assessment and Ownership Period Calculation
letzung vor (vgl. Ruth Herzog in: Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungs- rechtspflege im Kanton Bern, 2. Aufl., 2020, N. 9 zu Art. 73 VRPG) und zudem kann ein 20 %-Zuschlag auf der einen der beiden Miteigentumsanteile betreffenden Steuer nicht als un- erheblich bezeic
2019 GEF 26773 · be (Art. 73 Abs. 1 VRPG)
Social Service Providers v. Administrative Office: Subsidy Calculation Dispute
eurteilt. Für die nachfolgen- den Ausführungen bezüglich der als angemessen beurteilten Methode 2018 ist zu beachten, dass gemäss Art. 73 Abs. 1 VRPG die angefochtene Verfügung nur wegen Rechtsverletzung, nicht aber wegen Unangemessenheit zuungunsten der beschwerdeführenden Part
110 2024 130 · be (Art. 73 VRPG.)
Appeal Dismissed Regarding Unauthorized Structures in Agricultural Zone
lligen Wiederherstel- lungsanordnung nach Art. 46 Abs. 2 Bst. e BauG.7 Diesbezüglich richtet sich die Überprüfungs- befugnis nach Art. 73 VRPG. Sie beschränkt sich demnach auf den Streitgegenstand des Verfah- rens. Zu Ungunsten der beschwerdeführenden Partei darf die angef
100 2022 303 · be (Art. 73 Abs. 1 VRPG)
Property Owner v. Municipality Regarding Unauthorized Retaining Wall Height and Terrain Elevation
tanz den Rückbau der Römersteinmauer auf eine Höhe von 1,2 m nicht an- ordnen dürfen (Beschwerde S. 3 f. und 9 f.). 5.2 Nach Art. 73 Abs. 1 VRPG darf im verwaltungsinternen Beschwerde- verfahren die angefochtene Verfügung nur wegen Rechtsverletzung zuun- gunsten der beschwe
100 2023 283 · be (Art. 73 VRPG)
Taxpayer Non-Compliance and Validity of A-Post Plus Delivery for Tax Assessments
«Bagatellmassnahme» darstellen soll (vgl. BGE 143 IV 130 E. 3.1 [Pra 107/2018 Nr. 65]). Die StRK hat ferner die Vor- gaben gemäss Art. 73 VRPG zur reformatio in peius befolgt; sie hat den Be- schwerdeführer insbesondere vorgängig über die beabsichtigte Schlechter- stellun
2019 GEF 283 · be (Art. 73 Abs. 1 VRPG)
Social Service Providers v. State Directorate Regarding 2018 Contribution Calculation and Equity Requirements
stieg. Da ange- fochtene Verfügungen nicht zuungunsten der Beschwerdeführerinnen wegen Unangemessenheit ge- ändert werden dürfen (Art. 73 Abs. 1 VRPG), kann vorliegend offenbleiben, ob es mit Blick auf den bedarfswirtschaftlichen Auftrag, möglichst keine Überschüsse zu erzielen
100 2023 334 · be (Art. 71 Abs. 1 und Art. 73 Abs. 1 VRPG)
Acquisition of Real Estate Permit Annulment and Right to Be Heard
fte. – Die Vorinstanz hat sich für die Aufhebung ihrer Verfügung vom 18. Ok- tober 2023 auf eine analoge Anwendung von Art. 71 Abs. 1 und Art. 73 Abs. 1 VRPG gestützt (angefochtene Verfügung Fussnote zu E. 3). Die Beschwerdeführerin macht geltend, auf dieser Grundlage hätte die
120 2023 42 · be (Art. 73 Abs. 2 VRPG4)
Appeal Against Municipal Order Prohibiting Road Use and Parking
äussern und dem Rechtsamt bis am 15. September 2023 in 3-facher Ausfertigung mitzuteilen, ob sie an ihrer Beschwerde festhalten (Art. 73 Abs. 2 VRPG4). 3. Die Beschwerde vom 25. Juli 2023, die erste Verfügung des Rechtsamtes und die Stellungnahme der Gemeinde Beatenberg vom
100 2022 334 · be (Art. 73 VRPG)
Councillor's Claim for Meeting Attendance Fees During Normal Working Hours
r Vorinstanz unzulässig sein soll (Beschwerde S. 9), ist nicht erkennbar, zumal sie die Vorgaben für eine Schlechterstellung nach Art. 73 VRPG korrekt befolgt hat. 2.6 Die Beschwerde erweist sich im Hauptstandpunkt (Ausrichtung von Sitzungsgeldern) somit als unbegrü
2021 GSI 1228 · be (Art. 73 Abs. 1 VRPG)
Asylum Seeker Eviction Deadline Appeal
Situation des Beschwerdeführers angemessen (vgl. Erwägung 6.2 hiervor). Vorliegend kann aufgrund des Verschlechterungsverbots von Art. 73 Abs. 1 VRPG keine kürzere Frist gesetzt werden, auch wenn der Beschwerdeführer aufgrund des hängigen Beschwerdeverfahrens schliesslich viel l
2020 GSI 2168 · be (Art. 73 Abs. 1 VRPG)
Care Facility Operator v. Supervisory Authority (Inadequate Factual Inquiry Regarding Formal Warning)
fern an ihre Verfügung vom 20. Juli 2020 gebunden ist, als sie höchstens eine Verwar- nung aussprechen dürfte: Zunächst darf nach Art. 73 Abs. 1 VRPG bei einer Rechtsverletzung (wozu auch die unvollständige Sachverhaltsfeststellung gehört)57 sogar eine Beschwerdebehörde die ange
110 2020 135 · be (Art. 73 VRPG.)
Agricultural Hut Conversion Permit Denial Appeal
lfälligen Wiederherstellungsanordnung nach Art. 46 Abs. 2 Bst. e BauG.73 Diesbezüglich richtet sich die Überprüfungsbefugnis nach Art. 73 VRPG. Sie beschränkt sich demnach auf den Streitgegenstand des Verfahrens. Zu Ungunsten der beschwerdeführenden Partei darf die angefoc
SK 2019 439 · be (Art. 73 Abs. 2 VRPG)
Inmate v. State: Religious Accommodation in Drug Testing During Ramadan
n Kontrollen oder die Verfälschung von Kontrollergebnissen). IV. 12. Der Beschwerdeführer rügt vorab eine Gehörsverletzung (Art. 73 Abs. 2 VRPG i.V.m. Art. 29 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossen- schaft [BV; SR 101]). Statt die ursprüngl
100 2017 101 · be (Art. 73 Abs. 1 VRPG)
Property Owner Challenge to Sewage Connection Fees Upheld
rauensschutz) das gegenläufige Interesse an der Durchsetzung des objektiven Rechts überwiege (Beschwerde S. 13). 6.2 Gemäss Art. 73 Abs. 1 VRPG darf die Beschwerdeinstanz im ver- waltungsinternen Beschwerdeverfahren die beschwerdeführende Partei auf deren eigene Beschwerde