155.21
VRPGLPJALGA
CH-BE
Art. 72 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) - Beschwerdeentscheid
Verwaltungsinternes Beschwerdeverfahren - Beschwerdeverfahren
Art. 72 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) · Beschwerdeentscheid
1. Kann auf die Beschwerde eingetreten werden, so entscheidet die Beschwerdeinstanz in der Sache oder weist die Akten ausnahmsweise und mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz zurück.
2. Der Beschwerdeentscheid enthält sinngemäss die in Artikel 52 genannten Elemente.
3. Für kantonal letztinstanzliche Beschwerdeentscheide ist Artikel 84a sinngemäss anwendbar.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (283)
200 2024 714 · be (Art. 72 Abs. 1 VRPG)
Municipality v. Social Assistance Recipients Repayment Terms Appeal
it bzw. Verhältnismässigkeit der von der Beschwerdeführerin verfügten Rückerstattung weiterer Ab- klärung bedarf. 3.4 Nach Art. 72 Abs. 1 VRPG entscheidet die Beschwerdeinstanz im Eintretensfall in der Sache oder weist die Akten ausnahmsweise und mit verbindlichen Anordnu
SK 2025 236 · be (Art. 72 Abs. 2 VRPG)
Appeal Against Denial of Conditional Release and Custody Easing Order
N 6 und 8 zu Art. 52 VRPG [nachfolgend zit. VRPG Kommentar-AUTOR], dessen Elemente auch für den Beschwerdeentscheid gelten, vgl. Art. 72 Abs. 2 VRPG). Dies hat vorliegend auch für die besagten Entscheide zu gelten, soweit de- ren Feststellungen und Erwägungen nach wie vor aktue
2025 GSI 1184 · be (Art. 72 Abs. 1 VRPG)
Administrative Body Overturns Reduction of Living Allowance Due to Procedural and Factual Errors
die Beschwerdeinstanz in der Sache oder weist die Akten ausnahmsweise und mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz zurück (Art. 72 Abs. 1 VRPG). Die Beschwerdebehörde soll demnach im Regelfall einen Sachent- scheid treffen, welcher an die Stelle des angefochtenen Akts tri
SK 2025 312 · be (Art. 72 VRPG)
Appeal Against Denial of Conditional Early Release Due to Poor Prognosis and Foreign Departure
, dass die Be- schwerdeinstanz nur Anträge prüft, die innerhalb des Streitgegenstands liegen (DAUM, a.a.O. N. 12 zu Art. 72 VRPG). Dieser ist auf die Frage der bedingten Ent- lassung gemäss Art. 86 StGB beschränkt, weshalb die Kammer weder die Verle-
110 2024 166 · be (Art. 72 Abs. 1 VRPG9)
Appeal Regarding Substantive Review of Modified Building Permit
samtentscheid vom 5. November 2024 wird daher aufgehoben und das Projektänderungsgesuch wird gestützt auf Art. 43 Abs. 3 BewD und Art. 72 Abs. 1 VRPG9 zusammen mit den Vorakten und den Projektän- derungsplänen vom 25. Juni 2025 zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.
120 2025 30 · be (Art. 72 Abs. 1 VRPG)
Municipal Building Permit Requirement for Deck and Fence Extension Adjacent to Pool
ein baupolizeilicher Handlungsbedarf besteht. Die angefoch- tene Verfügung ist daher aufzuheben. 4. Rückweisung a) Nach Art. 72 Abs. 1 VRPG entscheidet die Beschwerdeinstanz in der Sache oder weist die Akten ausnahmsweise mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz
120 2025 34 · be (Art. 72 Abs. 1 VRPG13)
Municipal Order Invalidated Due to Incomplete Factual Basis and Failure to Include Necessary Parties in Shared Drainage Repair Liability Determination
über als erste Instanz zu entscheiden. 5. Rückweisung und weiteres Vorgehen a) Die Beschwerdeinstanz entscheidet gemäss Art. 72 Abs. 1 VRPG13 in der Sache oder weist die Akten ausnahmsweise und mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz zurück. Die Be- stimmung verb
100 2023 241 · be (Art. 72 Abs. 1 VRPG)
Appeal Against 5G Antenna Permit Extension and Precautionary Principle Challenge
25.7.2022 Ziff. II.10.2 S. 17, Vorakten BVD pag. 17). Die Vorinstanz durfte den Entscheid gestützt auf Art. 40 Abs. 5 BauG i.V.m. Art. 72 Abs. 1 VRPG ohne weiteres zugunsten der Beschwerdeführenden mit einer entsprechenden Auflage ergänzen. 2.5 Nach dem Gesagten sind die v
110 2024 110 · be (Art. 72 Abs. 1 VRPG)
Administrative Authority Upholds Appeal Against Building Permit Extension Due to Substantially Changed Factual Circumstances (Protected Hedge Growth)
der Regel in der Sache. Sie weist die Akten nur aus- nahmsweise und mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz zurück (vgl. Art. 72 Abs. 1 VRPG). Es müssen besondere Gründe, die prozessökonomische Gesichtspunkte in den Hinter- grund treten lassen, dafür sprechen, dass die
110 2025 5 · be (Art. 72 Abs. 1 VRPG)
Administrative Appeal Regarding Retroactive Building Permit for Agricultural Structure Renovation in Hazard Zone
BVD 110/2025/5 6. Rückweisung an die Vorinstanz a) Nach Art. 72 Abs. 1 VRPG entscheidet die Beschwerdeinstanz in der Sache oder weist die Akten ausnahmsweise mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz
120 2024 41 · be (Art. 72 Abs. 1 VRPG)
Administrative Appeal Regarding Municipal Construction Stop Order Following Landslide
, ob und falls ja, welche weiteren Wiederherstellungsanordnungen zu treffen sind, braucht es zusätzliche Abklärungen. b) Nach Art. 72 Abs. 1 VRPG entscheidet die Beschwerdeinstanz in der Sache oder weist die Akten ausnahmsweise mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz
100 2023 369 · be (Art. 72 VRPG)
Tax Remission Appeal Based on Use of Prior Reserves After Accident
Vor diesem Hintergrund ist die Angelegenheit an die Steuerverwaltung zurückzuweisen (vgl. zum Ganzen Michel Daum, a.a.O., N. 8 zu Art. 72 VRPG). Folglich sind der Rekurs und die Be- schwerde gutzuheissen. Die Akten werden zur weiteren Sachverhaltsabklärung und zur Vor- na
110 2024 137 · be (Art. 72 Abs. 1 VRPG)
Administrative Directorate Overturns Municipal Permit for Procedural Defects and Failure to Address Objections
nschlusses zu bewilligen. Die Beschwerde erweist sich somit auch aus diesem Grund als begründet. 6. Rückweisung a) Nach Art. 72 Abs. 1 VRPG entscheidet die Beschwerdeinstanz in der Sache oder weist die Akten ausnahmsweise mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz
110 2024 119 · be (Art. 72 Abs. 1 VRPG)
Administrative Authority Overturns Building Permit Rejection for Limited Sign Application
die Beschwerdeinstanz in der Sache oder weist die Akten ausnahmsweise und mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz zurück (Art. 72 Abs. 1 VRPG). Erweist sich die Beschwerde als begründet, soll die Beschwerdein- stanz das streitige Rechtsverhältnis wenn möglich nach ihrer
140 2024 104 · be (Art. 72 Abs. 1 VRPG)
Property Owner v. Civil Engineering Office (Noise Abatement Exemption)
alisiert werden können. In Gutheissung der Beschwerde wird die angefochtene Verfügung daher aufgehoben und die Sache gestützt auf Art. 72 Abs. 1 VRPG zur Vornahme der erforderlichen Abklärungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. Aufgrund der grossen Zeitspanne, die zwischen der E