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Art. 68 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) - Aufschiebende Wirkung

Verwaltungsinternes Beschwerdeverfahren - Beschwerdeverfahren
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Art. 68 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) · Aufschiebende Wirkung

1. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, wenn die Gesetzgebung nichts anderes bestimmt.

2. Aus wichtigen Gründen kann die verfügende Behörde anordnen, dass einer allfälligen Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zukomme.

3. Eine solche Anordnung ist als Zwischenverfügung selbstständig anfechtbar, wenn sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann; diese Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

4. Während der Rechtshängigkeit eines Beschwerdeverfahrens kann die instruierende Behörde von Amtes wegen oder auf Antrag die aufschiebende Wirkung aus wichtigen Gründen entziehen oder wiederherstellen.

5. Als wichtige Gründe gelten insbesondere

a. ein öffentliches Interesse, das den sofortigen Vollzug einer belastenden Verfügung erfordert, oder

b. ein privates Interesse an der sofortigen Wirksamkeit einer begünstigenden Verfügung, sofern dadurch der Ausgang des Verfahrens nicht beeinflusst wird oder eine summarische Prüfung ergibt, dass die Beschwerde offensichtlich unbegründet ist.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (135)

100 2014 37 · be (Art. 68 VRPG)
Employee Repayment Obligation for Salary Paid During Suspended Termination Appeal
ers einstweilen fortbestan- den, nachdem seiner Beschwerde gegen die Kündigungsverfügung ge- stützt auf Art. 108 Abs. 2 PG i.V.m. Art. 68 VRPG die aufschiebende Wir- kung zuerkannt worden war. Dementsprechend war der Beschwerdeführer grundsätzlich verpflichtet, die Arbeit
100 2014 104 · be (Art. 68 Abs. 2 und 4 VRPG)
Municipality v. Judicial, Municipal, and Ecclesiastical Directorate (Re: Partial Finality of Planning Revision)
chiebenden Wirkung durch die verfügende Behörde oder die instruierende Behörde der Beschwerdeinstanz (Art. 61b Abs. 1 BauG i.V.m. Art. 68 Abs. 2 und 4 VRPG) erfasst die aufschiebende Wirkung die angefochtenen Teile und diejenigen nicht angefochtenen Teile der Planung, welche der Ausga
100 2013 149 · be (Art. 68 Abs. 4 und 5 VRPG)
Individual vs. Municipality Regarding Group Restriction Validity
e Beschwerde hatte keine aufschiebende Wirkung (vgl. Art. 29 Abs. 3 des Polizeigesetzes vom 8. Juni 1997 [PolG; BSG 551.1] i.V.m. Art. 68 Abs. 4 und 5 VRPG), sodass die angesetzte Frist zwischenzeitlich verstrichen und das Verbot nicht mehr in Kraft ist. Dementsprechend man- gelt es d
100 2025 332 · be (Art. 68 Abs. 4 und 5 VRPG)
Appeal Against Denial of Stay on Domestic Violence Residence Ban
Seite 5 den Entzug und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zugeschnittenen Art. 68 Abs. 4 und 5 VRPG). In dringlichen Fällen, d.h. wenn der Anspruch schon bei etwas längerem Zuwarten als ge- fährdet erscheint, kann das z
SK 2024 402 · be (Art. 68 Abs. 2 VRPG)
Health Deterioration Justifying Re-evaluation of Sentence Suspension Denial
n- de Wirkung nicht entzog und auch sonst keine Hinweise auf behördlichen Entzug der aufschiebenden Wirkung vorlagen (Art. 68 Abs. 2 VRPG), wurde der diesbe- zügliche Antrag als gegenstandslos abgeschrieben (pag. 60 f.). 10. Mit Vernehmlassung vom 7. Oktober
2025 GSI 1878 · be (Art. 68 Abs. 1 VRPG)
Administrative Prohibition on Childcare Upheld Due to History of Alcohol-Related Incidents
Aufschiebende Wirkung 7.1 Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, wenn die Gesetzgebung nichts anderes be- stimmt (Art. 68 Abs. 1 VRPG). Aus wichtigen Gründen kann die verfügende Behörde anordnen, dass einer allfälligen Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zukom
200 2025 377 · be (Art. 68 und 82 VRPG)
Social Assistance Reimbursement Upheld Despite Hardship Claim
rch die angehobenen Beschwerdeverfahren wurde die Rechtskraft der Verfügung und damit die Rückzahlungsverpflichtung aufgeschoben (Art. 68 und 82 VRPG), so dass im Lichte von Art. 11c Abs. 1 lit. d SHV – insbesondere unter finanziellem Gesichtspunkt – namentlich auch die zweite,
200 2025 442 · be (Art. 68 Abs. 4 VRPG BE)
Appeal Against Denial of Restoring Suspensive Effect to Social Assistance Reduction
chiebenden Wirkung meiner Beschwerde gegen Ziffer 3 der Verfügung des Sozialamts B.________ vom 28. April 2025 (Art. 68 Abs. 4 VRPG BE). 3. Anordnung vorsorglicher Massnahmen gemäss Art. 98 Abs. 2-3 VRPG BE, damit der Vollzug der 30 % Kürzung bis zu
100 2025 107 · be (Art. 68 Abs. 3 VRPG)
Physician License Withdrawal Overturned for Inadequate Factual Inquiry
rkung ist ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinn von Art. 74 Abs. 3 i.V.m. Art. 61 Abs. 1 Bst. g und Abs. 3 Bst. a bzw. Art. 68 Abs. 3 VRPG (der Regel entsprechend) zu bejahen (vgl. Daum/Rech- Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 18.07.2025, Nr. 100.2025
SK 2025 220 · be (art. 68 al. 1 LPJA)
Denial of Prison Sentence Postponement for Apprenticeship Completion
2025 est recevable et qu’il convient d’entrer en matière. 12.3 Il est enfin constaté que le recours a effet suspensif (art. 68 al. 1 LPJA et art. 50 al. 1 LEJ). Partant, il est considéré que la demande d’octroi d’effet suspensif du recourant est sans ob
120 2025 43 · be (Art. 68 Abs. 4 VRPG)
Administrative Director Overturns Immediate Ban on Mobile Phone Facility Components
Die Beschwerdeführerin beantragt, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde sei vorsorg- lich wiederherzustellen. b) Nach Art. 68 Abs. 4 VRPG kann während der Rechtshängigkeit eines Beschwerdeverfah- rens die instruierende Behörde von Amtes wegen oder auf Antrag die aufs
100 2025 136 · be (art. 68 al. 1 LPJA)
Appeal Rejection: Parking Meter Prohibition Suspension Denial
ours devant le Tribunal administratif; ZAUG/LUDWIG, Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5e éd. 2020, art. 49 n. 1). A teneur de l'art. 68 al. 1 LPJA, le recours (devant la Direction) a effet suspensif à moins que la législation n'en dispose autrement. Or, comme on vient de le v
120 2025 13 · be (Art. 68 Abs. 4 VRPG12)
Appeal Challenging Lifted Hot Food Ban Due to Ventilation Filter Verification
e der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 sei die auf- schiebende Wirkung zu entziehen. b) Nach Art. 68 Abs. 4 VRPG12 kann während der Rechtshängigkeit eines Beschwerdeverfah- rens die instruierende Behörde von Amtes wegen oder auf Antrag die aufs
100 2023 320 · be (Art. 68 VRPG)
Residence Permit Non-Renewal Upheld Due to Debt and Criminal Record
ovember 2023 eine neue Ausreisefrist auf den 28. Dezember 2023 ge- setzt. Aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nach Art. 68 VRPG und der Verfahrensdauer sind die vorinstanzlich festgelegten Ausrei- sefristen regelmässig abgelaufen. Die Festsetzung einer neue
2025 GSI 468 · be (Art. 68 Abs. 1 VRPG)
Apothecary License Withdrawal Appeal Regarding Illicit Codeine Trade
Aufschiebende Wirkung 7.1 Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, wenn die Gesetzgebung nichts anderes be- stimmt (Art. 68 Abs. 1 VRPG). Aus wichtigen Gründen kann die verfügende Behörde anordnen, dass einer allfälligen Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zukom