155.21
VRPGLPJALGA
CH-BE
Art. 45 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) - Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der Behörden
Verfahrensgrundsätze - Verfahrensdisziplin
Art. 45 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) · Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der Behörden
Auf Eingaben, die auf querulatorischer oder rechtsmissbräuchlicher Prozessführung beruhen, wird nicht eingetreten.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (15)
100 2018 135 · be (Art. 45 ff. VRPG)
Social Aid Recipient Dismissed for Abusive Appeal Language
erunglimp- fungen oder ehrverletzenden Aussagen der anderen Partei zu schützen. Vielmehr geht es um die Verfahrensdisziplin (vgl. Art. 45 ff. VRPG). Dem- entsprechend kann nach Art. 46 VRPG auch mit einer Ordnungsbusse be- straft werden, wer in Verfahren Sitte und Anstand ver
2025 GSI 961 · be (Art. 45 VRPG)
Appeal Dismissed for Lack of Standing on Supervisory Notices
ht fällt oder daran nichts ändert oder wenn die Eingabe geradezu offenkundig querulatorisch oder rechtsmissbräuchlich im Sinn von Art. 45 VRPG ist.8 Wie nachfolgend aufgezeigt wird, erweist sich die vorliegende Beschwerde als offensichtlich unzulässig, weshalb auf die Dur
100 2021 175 · be (Art. 45 VRPG)
Property Owner's Repeated Complaint Barred by Statute of Limitations and Lack of New Evidence
2). 2.2 Auf Eingaben, die auf querulatorischer oder rechtsmissbräuchlicher Prozessführung beruhen, wird nicht eingetreten (Art. 45 VRPG). Als queru- latorisch gelten Eingaben, wenn sie auf eine psychisch krankhafte Persön- lichkeitsentwicklung zurückzuführen sind u
100 2020 199 · be (Art. 45 VRPG)
Cantonal Court Upholds Building Permit, Allowing Support Wall Height Exception on Steep Terrain
40-41 N. 9). Das trifft hier zu. Schliesslich liegt keine querulatorische oder rechtsmiss- bräuchliche Prozessführung im Sinn von Art. 45 VRPG vor: Der Beschwer- deführer argumentiert durchwegs sachlich und es ist ihm grundsätzlich erlaubt, den Instanzenzug unbesehen der
200 2020 864 · be (Art. 45 VRPG)
Bern Cantonal Administrative Court Dismisses Appeal on Mandatory Health Insurance Premium Reduction Due to Exceeded Income Threshold
liche und beleidigende Ausführungen in der Beschwerde die Rückweisung ebenjener (vgl. Art. 33 VRPG) oder ein Nichteintreten (vgl. Art. 45 VRPG) zur Folge haben könnte, und dass eine Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 5. Mai 2021, KV/20/864, Seite 8 Ve
2020 GSI 490 · be (Art. 45 VRPG)
Municipality Appeal of Family Childcare Cost Allocation Correction Deadlines
esen, sondern auch Private, wobei insbesondere rechtsmissbräuchliches und widersprüchliches Verhalten keinen Rechtsschutz findet (Art. 45 VRPG). Hinzu treten Gesichtspunkte der Fairness, der Rechtssicherheit und -klarheit sowie der Praktikabilität und der Verfahrensökonom
110 2019 110 · be (Art. 45 Abs. 1 VRPG10)
Appeal Against Heating Plant Permit Due to Environmental Concerns
uleiten seien. b) In der Stellungnahme vom 26. September 2019 bestreitet die Beschwerdeführerin diese Vorwürfe. c) Nach Art. 45 Abs. 1 VRPG10 wird auf Eingaben nicht eingetreten, die auf querulatorischer oder rechtsmissbräuchlicher Prozessführung beruhen. Nach der Praxis
100 2017 71 · be (Art. 45 VRPG)
Neighbors v. Municipality of Gsteig (Building Permit for Mixed-Use Development on Previously Permitted Plot)
1C_114/2015 bereits be- urteilt. Sie erachten das Wiederholen der gleichen Einwände als querulato- risch (BA Rz. 8 ff.) – Gemäss Art. 45 VRPG wird auf Eingaben, die auf que- rulatorischer oder rechtsmissbräuchlicher Prozessführung beruhen, nicht eingetreten. Es trifft zu
100 2016 245 · be (Art. 45 VRPG)
Cantonal Administrative Court Ruling on Querulous Victim Compensation Applications and Lack of Judgmental Capacity
tzes vom 2. September 2009 zum Bundesge- setz über die Hilfe an Opfer von Straftaten [EG OHG; BSG 326.1]). 3. 3.1 Gemäss Art. 45 VRPG wird auf Eingaben, die auf querulatorischer oder rechtsmissbräuchlicher Prozessführung beruhen, nicht eingetreten. Urteil d
110 2015 48 · be (Art. 45 VRPG4)
Building Permit Conditioned Amidst Odor Nuisance Dispute
ahme Druck aufzubauen, um die Beschwerdegegnerin zur Unterzeichnung einer Vereinbarung zu bewegen. Gemäss Art. 45 VRPG4 ist auf Eingaben, die auf rechtsmissbräuchlicher Prozessführung beruhen, nicht einzutreten. Das Rechtsmissbrauchsverbot untersagt
100 2015 115 · be (Art. 45 VRPG)
Resident Appeal Against Parkzone Nordost Implementation Dismissed
n beschreite laufend mutwillig bzw. missbräuchlich den Rechtsweg. So sei auch die vorliegende Beschwerde haltlos. Zwar ist gemäss Art. 45 VRPG auf Eingaben, die auf querulatorischer oder rechts- missbräuchlicher Prozessführung beruhen, nicht einzutreten. Dass es sich beim
100 2015 60 · be (Art. 45 VRPG)
Grindelwald Zoning Amendment Challenge Dismissed Regarding Voting Freedom Violation
Beschwerdegegnerin ist nicht von einer geradezu rechtsmissbräuchlichen Beschwerdeführung im Sinn von Art. 45 VRPG auszugehen (hinten E. 8.1; vgl. auch Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 45 N. 4), weshalb auf d
100 2013 33 · be (Art. 45 VRPG)
Association v. Municipality on Second Home Quota and Building Permit Condition
da es ihr offensichtlich einzig um die Blockierung und Verhinderung des Bauvorhabens gehe (Beschwerdeantwort, N. 12). – Nach Art. 45 VRPG wird auf Eingaben nicht eingetreten, die auf querulatorischer oder rechtsmissbräuchlicher Prozessführung beruhen. Rechtsmissbrauc
100 2013 174 · be (Art. 45 VRPG)
Municipality's Authority to Develop Land After Expiration of Statutory Deadline
Beschwerdeantwort, act. 5, S. 4) und bezeichnet sein Vorgehen als trölerisch (vgl. Stellungnahme vom 12.9.2013, act. 9). Gemäss Art. 45 VRPG wird auf Eingaben nicht eingetreten, die auf querulatorischer oder rechtsmissbräuchlicher Prozessführung beruhen (vgl. auch Art.
110 2012 28 · be (Art. 45 VRPG)
Appeal Regarding Bollard System Construction Permit Approval Dismissed
e Verwendung eines Rechtsinstitutes zur Verwirklichung von Interessen, die dieses Rechtsinstitut nicht schützen will.15 Laut Art. 45 VRPG wird auf Eingaben, die auf querulatorischer oder rechtsmissbräuchlicher Prozessführung beruhen, nicht eingetr