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Art. 42 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) - Wahrung

Verfahrensgrundsätze - Fristen
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Art. 42 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) · Wahrung

1. Zur Wahrung einer Frist muss die betreffende Handlung vor Ablauf der Frist vorgenommen werden.

2. Eingaben müssen vor Ablauf der Frist der Behörde, der schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden.

3. Fristen sind auch gewahrt, wenn die Eingabe rechtzeitig bei einer unzuständigen bernischen oder eidgenössischen Verwaltungs- oder Gerichtsbehörde eingereicht worden ist.

4. Die Frist für die Zahlung eines Vorschusses oder für eine Sicherstellung ist gewahrt, wenn der Betrag rechtzeitig zugunsten der zuständigen Behörde der Schweizerischen Post übergeben oder einem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet worden ist.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (140)

100 2022 266 · be (Art. 41 Abs. 1 und Art. 42 VRPG)
Farmer Cow Standing Area Suitability Dispute
e 5 (act. 1). Würde den Ausführungen des EDI gefolgt, wäre die Beschwerde wohl als verspätet anzusehen (Art. 81 Abs. 1 i.V.m. Art. 41 Abs. 1 und Art. 42 VRPG). An welchem Tag die Frist zu laufen begann, und ob die Beschwer- defrist mit Postaufgabe vom 18. August 2022 eingehalten wurde,
200 2024 531 · be (Art. 42 Abs. 1 VRPG)
Welfare Recipient v. Municipality Regarding Repayment Order Timeliness Due to Insufficient Notification Method
, SH/24/531, Seite 5 2.2 Zur Wahrung einer Frist muss die betreffende Handlung vor Ablauf der Frist vorgenommen werden (Art. 42 Abs. 1 VRPG). Eingaben müssen vor Ablauf der Frist der Behörde, der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsu
100 2023 227 · be (Art. 42 Abs. 1 und 2 VRPG)
Taxpayers' Appeal for Timeliness of 2018 Tax Appeal Denied Due to Missed Statutory Deadline
Seite 3 an diesem Tag der (schweizerischen) Post übergeben werden müssen (vgl. Art. 42 Abs. 1 und 2 VRPG). – Die Beschwerdeführenden haben, offenbar in der fälschlichen An- nahme, es gälten Gerichtsferien, unstreitig nicht i
100 2019 277 · be (Art. 42 Abs. 1 und 2 VRPG)
Venezuelan National Residence Permit Denial and Missed Appeal Deadline Due to Mailbox Issue
der Behörde, der schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomati- schen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 42 Abs. 1 und 2 VRPG). 2.3 Die Verfügung des MIP vom 14. Dezember 2018 wurde laut Sen- dungsverfolgung «Track & Trace» der Schweizerischen Post am
100 2019 210 · be (Art. 42 Abs. 3 VRPG)
Municipality v. Canton Over Arable Land Inventory and Planning Autonomy
. 1.4 Die Gemeinde hat mit ihrer am 12. Oktober 2018 beim Bundes- gericht erhobenen Beschwerde die Beschwerdefrist gewahrt (Art. 42 Abs. 3 VRPG). Die Formvorschriften sind ebenfalls eingehalten (Art. 81 Abs. 1 i.V.m. Art. 32 VRPG). Anders als das Bundesgericht erwogen hat
100 2019 300 · be (Art. 42 Abs. 1 und 2 VRPG)
Algerian National Deportation Appeal Admissibility Due to Untimely Filing
Ver- waltungsgerichtsbeschwerde wurde erst am 5. September 2019 der Post übergeben (act. 1A). Die Frist ist daher nicht gewahrt (Art. 42 Abs. 1 und 2 VRPG) und die Beschwerde verspätet. 3. 3.1 Ist eine Partei oder ihre Vertreterin bzw. ihr Vertreter durch einen anderen Grun
100 2018 135 · be (Art. 42 Abs. 2 VRPG)
Social Aid Recipient Dismissed for Abusive Appeal Language
f den 21. Juni 2018 datiert (vorne Bst. C), wurde aber erst am 28. Juni 2018 der Post aufgegeben und ist daher an sich verspätet (Art. 42 Abs. 2 VRPG). Es ist indes darauf zu verzichten, die Eingabe förmlich aus den Akten zu weisen, können sich die Verfahrensbeteiligten doch gru
100 2016 99 · be (Art. 42 Abs. 2 VRPG)
Foreign National Deportation Detention Challenge Based on Procedural Error in Hearing
sbeschwerde vom 11. April 2016 wurde noch gleichentags der schweizerischen Post übergeben. Die Beschwerdefrist ist damit gewahrt (Art. 42 Abs. 2 VRPG). Dass der ange- fochtene Entscheid dem Beschwerdeführer bereits am 29. März 2016 (auch) persönlich zugegangen war, schadet hier
100 2016 67 · be (Art. 42 Abs. 1 und 2 VRPG)
Appeal Regarding Absolute Majority Calculation in Cantonal By-Election
m 2. März 2016 enden konnte. Die Beschwerde, die am 2. März 2016 der Post übergeben wurde, ist mit- hin rechtzeitig erfolgt (vgl. Art. 42 Abs. 1 und 2 VRPG). 1.4 Der Beschwerdeführer beantragt zunächst die Feststellung, dass im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten das absolute M
100 2014 130 · be (Art. 42 Abs. 2 VRPG)
Taxpayer Representation and Timely Payment Ratifying Appeal Submission
die StRK angesetzte Frist ist gewahrt, wenn die Vollmacht am letzten Tag der Frist der schweizerischen Post übergeben worden ist (Art. 42 Abs. 2 VRPG). Es gilt die Vermutung, dass das Datum des Poststempels mit demjenigen der Übergabe an die Post übereinstimmt. Beim Einwurf von
100 2013 426 · be (Art. 42 Abs. 3 VRPG)
Mühleberg Powerhouse Appeal Dispute: Jurisdiction and Procedural Lapse
Instanz erfolgt. Denn bei rechtzeitiger Einreichung ist auch in diesem Fall die Beschwerdefrist gewahrt (Art. 21 Abs. 2 VwVG bzw. Art. 42 Abs. 3 VRPG) und mit der Überweisung an die zuständige Behörde bleibt die Rechtshängigkeit der Sache bestehen (Michel Daum, in Auer/Müller/Sc
100 2012 299 · be (Art. 41 Abs. 1 und Art. 42 Abs. 2 VRPG)
Property Owner v. Cantonal Tax Appeal Commission (Premature Appeal Deadline Calculation)
ärz 2012 abgelaufen; spätestens an diesem Tag hätte der Rekurs der Behörde bzw. der schweizerischen Post übergeben werden müssen (Art. 41 Abs. 1 und Art. 42 Abs. 2 VRPG). Insoweit ist der am 26. März 2012 (Datum der Post- aufgabe) erhobene Rekurs nicht innert der gesetzlich vorgesehenen Frist eing
100 2024 207 · be (Art. 42 Abs. 2 VRPG)
Mixed Ruling on Tax Appeals: Late Filing for Cantonal Tax, Successful Appeal for Federal Tax, and Denial of Justice for Prior Years
eizerischen Post oder einer schweizerischen diplomati- schen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 151 StG i.V.m. Art. 42 Abs. 2 VRPG). Verfügungen und Entscheide der Steuer- behörden werden der steuerpflichtigen Person in der Regel mit gewöhnlicher Post zugestel
2025 GSI 1491 · be (Art. 42 Abs. 1 VRPG)
Appeal Dismissed for Untimely Filing of Organizational Change Request
den Werktag (Art. 41 Abs. 2 VRPG). Zur Wahrung einer Frist muss die betreffende Handlung vor Ablauf der Frist vorgenommen werden (Art. 42 Abs. 1 VRPG). Eingaben müssen vor Ablauf der Frist der Behörde, der schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsu
2025 GSI 1028 · be (Art. 42 Abs. 1 VRPG)
Appeal Dismissed for Late Filing of Accommodation Request
fen (Art. 41 i.V.m. Art. 44 VRPG). Zur Wahrung einer Frist muss die betreffende Handlung vor Ablauf der Frist vorgenommen werden (Art. 42 Abs. 1 VRPG). Eingaben müssen vor Ablauf der Frist der Behörde, der schweizerischen Post oder einer schweizerischen dip- lomatischen oder kon