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Art. 4 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) - Weiterleitung, Meinungsaustausch

Grundlagen - Behörden - Zuständigkeit
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Art. 4 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) · Weiterleitung, Meinungsaustausch

1. Hält sich die angerufene Behörde für unzuständig, so leitet sie die Eingabe an die zuständige Verwaltungs- oder Verwaltungsjustizbehörde weiter und teilt dies dem Absender mit.

2. Hat sie Zweifel an ihrer Zuständigkeit, so pflegt sie einen Meinungsaustausch mit jener Behörde, deren Zuständigkeit in Frage kommt.

3. Die Absätze 1 und 2 gelten auch im Verhältnis zu Zivil- oder Strafgerichten, soweit diese über öffentlich-rechtliche Angelegenheiten, einschliesslich solcher, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Zivil- oder Strafrecht stehen, zu entscheiden haben.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (88)

100 2024 215 · be (Art. 4 Abs. 1 VRPG)
Neighbor Standing in Road Clearance Hedge Dispute
e BVD hat die ursprünglich bei ihr eingegangene Beschwerde zu- ständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt weitergeleitet (Art. 4 Abs. 1 VRPG, Akten RSA pag. 11). Sie ist davon ausgegangen, dass die baupolizeilichen Regeln nach Art. 45 ff. BauG nicht anwendbar sind, wenn
100 2024 156 · be (Art. 4 Abs. 1 VRPG)
Environmental Groups v. PV Permit Appeal Jurisdiction
Art. 40 Abs. 1 BauG; vorne E. 1.2). 3.3 Hält sich die angerufene Behörde für unzuständig, so leitet sie die Eingabe gemäss Art. 4 Abs. 1 VRPG an die zuständige Verwaltungs- oder Verwaltungsjustizbehörde weiter. In Verfahren, in welchen eine derartige Pflicht zur Weiterle
100 2019 103 · be (Art. 4 Abs. 2 VRPG)
Voters Challenge Communal Ballot Recount Jurisdiction under New Building Act Rules
Differenzierung würde zudem zu schwierigen Abgrenzungsfragen und Unsicherheiten führen sowie regelmässig einen Meinungsaustausch (Art. 4 Abs. 2 VRPG) oder gar Streitigkeiten um die Zuständigkeit nach sich ziehen (Art. 5 VRPG). Der Zweck von Art. 61 Abs. 1a BauG würde damit offe
100 2019 219 · be (Art. 4 Abs. 1 VRPG)
Burkinabe Asylum Seeker's Detention and Unlawful Segregation in Swiss Custody
che ist zu dessen Behandlung an die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (POM) als zuständige Direktion weiterzuleiten (Art. 4 Abs. 1 VRPG i.V.m. Art. 104 Abs. 1 des Personalgesetzes vom 16. September Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 12.07.201
100 2016 347 · be (Art. 4 Abs. 1 VRPG)
Challenge to Communal Ballot on Bylaw Amendments Upheld on Merits Despite Procedural Objections
n die (zweite) gegen das Abstimmungsergebnis erhobene Beschwerde an das AGR überweisen müssen (vgl. für die Weiterleitungspflicht Art. 4 Abs. 1 VRPG; für ein Beispiel s. RRB 1529 vom 10.9.2008 E. 2). Er war somit nicht zuständig, über die Beschwerde zu befinden. – Eine Kassatio
100 2016 276 · be (Art. 4 Abs. 1 VRPG)
Municipal Association Exemption Denial Appeal Transmitted Due to Political Question Doctrine
ll, dass sich dessen Zuständigkeit ergäbe, seine eigene Zuständigkeit zu verneinen und die Sache an jenes Gericht weiterzuleiten (Art. 4 Abs. 1 VRPG; vgl. Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 4 N. 9). 4.3 Für das Verwaltungsgericht kann es sein Bewenden mit der Weiter
200 2015 564 · be (Art. 4 Abs. 1 VRPG)
Jurisdictional Appeal Regarding Health Insurance Billing Rights and Provisional Measures
. 69 Abs. 1 VRPG). Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 26. Juni 2015, KV/15/564, Seite 4 4. Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 VRPG ist die Sache nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils an die für den Entscheid zuständige Instanz, hier den Regier
100 2013 426 · be (Art. 4 Abs. 1 VRPG)
Mühleberg Powerhouse Appeal Dispute: Jurisdiction and Procedural Lapse
enn sich die angerufene Behörde als unzuständig erachtet und die Akten der zuständigen Behörde überweist (Art. 8 Abs. 1 VwVG bzw. Art. 4 Abs. 1 VRPG) oder wenn sich nach Durchführung eines Meinungsaustauschs die angerufene Behörde, deren Zuständigkeit behauptet wird, für unzust
100 2013 74 · be (Art. 4 Abs. 1 VRPG)
Municipality's Claim to Cantonal Burden Equalization Revocation Upheld Against Good Faith Claims
Mitglieder des Regierungsrats in vorliegender Streitigkeit als befangen und haben die Beschwerde vom 24. Januar 2013 gestützt auf Art. 4 Abs. 1 VRPG an das nach ihrer Meinung ausnahmsweise direkt zuständige Ver- waltungsgericht weitergeleitet («Sprungrekurs»). Die EG A.________
120 2023 29 · be (Art. 4 Abs. 1 VRPG4)
Property Owner Appeal of Commercial Storage and Parking Restrictions Dismissed Due to Vested Rights
BVD 120/2023/29 amt hat daher die Eingabe des Beschwerdeführers zu Recht gestützt auf Art. 4 Abs. 1 VRPG4 an die BVD weitergeleitet. b) Der Beschwerdeführer hat sich als Eigentümer einer Nachbarparzelle zulässigerweise als Anzeige
2025 GSI 961 · be (Art. 4 VRPG)
Appeal Dismissed for Lack of Standing on Supervisory Notices
r SID. Eine Kopie der Eingabe des Beschwerdeführers vom 23. März 2025 ist folglich zustän- digkeitshalber dem AJV weiterzuleiten (Art. 4 VRPG). 1.6 Der Vollständigkeit halber ist abschliessend festzuhalten, dass selbst wenn das Schreiben der Vorinstanz an den Besc
110 2024 84 · be (Art. 104 Abs. 1 und Art. 4 VRPG)
Building Permit Appeal for Photovoltaic System on Historic Building
ngen für eine Parteikostenentschädigung an die am Verfahren von Amtes wegen Beteiligten und an die Vorinstanz sind nicht erfüllt (Art. 104 Abs. 1 und Art. 4 VRPG). Sie haben keinen Anspruch auf Parteikostenersatz. d) Die Kosten für das vorinstanzliche Verfahren hat in jedem Fall die Ges
200 2024 796 · be (Art. 4 Abs. 1 VRPG)
Unemployment Insurance Sanction Judicial Review vs. Mandatory Objection Prerequisite
Verwal- tungsrechtspflege [VRPG; BSG 155.21]).  Wegen der Weiterleitungspflicht gemäss Art. 58 Abs. 3 ATSG bzw. Art. 4 Abs. 1 VRPG hat nicht ein Nichteintretensentscheid zu erfolgen, sondern eine Zwischenverfügung, mit welcher die funktionelle Unzu-
120 2024 10 · be (Art. 4 Abs. 1 VRPG)
Directorate Decision on Building Police Jurisdiction Over Flood Damage Following Waterway Works
e angerufene Behörde für unzuständig, so leitet sie die Eingabe an die zuständige Behörde weiter und teilt dies dem Absender mit (Art. 4 Abs. 1 VRPG). Im Falle von Zweifeln über die Zuständigkeit pflegt sie einen Meinungsaustausch mit jener Behörde, deren Zuständigkeit in Frage
BK 2024 310 · be (Art. 4 Abs. 1 VRPG)
Complaint Against Official for Non-Forwarding of Social Security Appeal
es Kantons Bern weitergeleitet habe, da sie sich für unzuständig gehalten habe. Damit habe sie wie es das Gesetz nach Art. 4 Abs. 1 VRPG gebiete und damit auch rechtmässig gehandelt. Der Beschuldigten sei weder Untätigkeit noch überhaupt eine strafbare H