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Art. 33 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) - Rückweisung zur Verbesserung bzw. zur Übersetzung

Verfahrensgrundsätze - Form und Sprache des Verfahrens
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Art. 33 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) · Rückweisung zur Verbesserung bzw. zur Übersetzung

Die Behörde weist unklare, weitschweifige, unvollständige, Sitte und Anstand verletzende oder nicht in einer der beiden Landessprachen bzw. nicht in der richtigen Amtssprache verfasste Eingaben zur Verbesserung bzw. Übersetzung zurück.

Sie setzt dazu eine kurze Nachfrist mit dem Hinweis darauf, dass die Eingabe als zurückgezogen gilt, wenn sie nicht innert der Frist wieder eingereicht wird.

Bei fristgebundenen Eingaben müssen Antrag und Begründung innert der Frist eingereicht sein.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (241)

100 2019 420 · be (Art. 33 Abs. 2 VRPG)
Municipality Denied Right to Secure Mortgage for Social Benefit Repayment Against Indigent Recipient
gesetzt werden müssen mit dem Hinweis, dass die Eingabe als zurückgezogen gilt, wenn die Frist nicht gewahrt wird (Art. 32 i.V.m. Art. 33 Abs. 2 VRPG; vgl. Michel Daum, a.a.O., Art. 15 N. 12). 1.4.2 Weiter macht der Beschwerdegegner geltend, dem Protokollauszug lasse sich nicht
100 2019 237 · be (Art. 32 und 33 VRPG)
Real Estate Transfer Tax Deferral Revocation Due to Failure to Meet Occupancy Requirement
. Er hat die Beschwerde innert an- gesetzter Frist verbessert und damit form- und fristgerecht eingereicht (Art. 81 Abs. 1 i.V.m. Art. 32 und 33 VRPG). Auf die Beschwerde ist einzu- treten. 1.2 Das Verwaltungsgericht überprüft den angefochtenen Entscheid auf Rechtsverletz
100 2018 135 · be (Art. 33 Abs. 1 VRPG)
Social Aid Recipient Dismissed for Abusive Appeal Language
Strittig ist einzig, ob die Beschwerde im vorinstanzlichen Verfahren die gesetzlichen Formvorschriften erfüllt oder nicht. – Nach Art. 33 Abs. 1 VRPG weist die Behörde unter anderem Sitte und Anstand verletzende Eingaben zur Verbesserung zurück. Sie setzt dazu eine kurze Nachfri
100 2017 311 · be (Art. 32 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 3 VRPG)
Student Health Issues vs. Academic Standards in Non-Promotion Appeal
.02.2018, Nr. 100.2017.311U, Seite 5 i.V.m. Art. 32 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 3 VRPG). Wie nachfolgend aufzuzei- gen ist (E. 3), wäre diese Rüge allerdings ohnehin unbegründet. 1.3 Das Verwaltungsgericht übe
100 2016 104 · be (Art. 33 Abs. 3 VRPG)
Taxpayer Challenge to Tax Domicile Duration During UN Peacekeeping Deployment
erscheint fraglich, müssen doch die Rechtsbegehren samt Begründung innert der dreissigtä- gigen Beschwerdefrist gestellt werden (Art. 33 Abs. 3 VRPG). Wie es sich damit verhält, kann aber offenbleiben, da der Antrag ohnehin unbegründet ist (sogleich E. 2). 1.2 Das Verwaltu
100 2014 322 · be (Art. 33 Abs. 3 VRPG)
Bern Administrative Court: Building Permit Appeal Regarding Extension Outside Building Zone and Odor Impact
reitgegenstand unzulässigerweise erwei- tern (sog. aspektmässige Umschreibung des Streitgegenstands; vgl. Art. 40 Abs. 2 BauG und Art. 33 Abs. 3 VRPG; Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 25 N. 15), bildet bei der Anwendung von Bundesverwaltungsrecht die Baubewilligung a
100 2014 193 · be (Art. 33 VRPG)
Administrative Court Decision on Procedural Fairness and Free Legal Aid in Expulsion Case
ienen hier allein dem Zweck, der Partei in ihrem Interesse Gelegenheit zur Verbesserung des ungenügen- den Gesuchs zu geben (vgl. Art. 33 VRPG). Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 11.02.2016, Nr. 100.2014.193U, Seite 14 4.4 Vorliegend führte der d
100 2014 130 · be (Art. 33 Abs. 2 VRPG)
Taxpayer Representation and Timely Payment Ratifying Appeal Submission
. Art. 117 Abs. 2 Satz 2 DBG nicht mangelhaft sind, fällt eine Verbesserung innert Nachfrist bzw. die Rückzugsfiktion im Sinn von Art. 33 Abs. 2 VRPG von vornherein ausser Betracht (vgl. VGE 22035 vom 25.11.2004, E. 3.3 f., 22155 vom 22.2.2005, E. 3.3). Wird trotz Aufforderung d
100 2012 172 · be (Art. 32 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 3 VRPG)
Bern Cantonal Court Annuls Zweisimmen Primary Residence Quota for Lack of Coherent Planning Concept
müssen Parteieingaben unter anderem eine Begründung enthalten, ansonsten auf sie nicht einzutreten ist (Art. 20a Abs. 2 i.V.m. Art. 32 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 3 VRPG; BVR 2002 S. 426 E. 3a; Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 32 N. 12, Art. 51 N. 6). An die Begründung werden
100 2013 251 · be (Art. 33 Abs. 3 VRPG)
Student Exclusion Upheld After Failing Sport Pedagogy Assessment Twice
m- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist grundsätzlich – unter Vorbehalt von E. 1.3 hiernach – einzutreten. 1.3 Gemäss Art. 33 Abs. 3 VRPG müssen bei fristgebundenen Eingaben Antrag und Begründung innert der Frist eingereicht sein. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist dü
100 2024 335 · be (Art. 33 Abs. 3 VRPG)
Appeal Dismissal Due to Untimely Filing Following Expired Residency Permit
. 100.2024.335U, Seite 4 weisen). Antrag und Begründung müssen zudem in jedem Fall innerhalb der Rechtsmittelfrist vorliegen (Art. 33 Abs. 3 VRPG). Nach Ablauf der Rechts- mittelfrist kann der Streitgegenstand nicht mit neuen Anträgen erweitert wer- den. Die Begründung ist i
110 2024 149 · be (Art. 33 Abs. 3 VRPG)
Stable Permit Appeal Upheld Against Neighboring Objections
BVD 110/2024/149 xis des Verwaltungsgerichts ist es gemäss Art. 33 Abs. 3 VRPG unstatthaft, in einer späteren Eingabe (Replik, zweiter Schriftenwechsel, Schlussbemerkungen) noch Anträge und Rügen (Sachvorbrin
100 2024 282 · be (Art. 33 Abs. 3 VRPG)
Student Expulsion Upheld Over Gymnastics Exam Failure
ündung enthalten (Art. 81 Abs. 1 i.V.m. Art. 32 Abs. 2 VRPG), welche innert der ge- setzlichen Beschwerdefrist einzureichen sind (Art. 33 Abs. 3 VRPG). Es trifft zu, dass die anwaltlich verfasste Beschwerde teilweise schwer verständlich ist und sich in Teilen kaum substanziiert
100 2024 223 · be (Art. 33 Abs. 3 VRPG)
Student Appeal Against Failing Proseminar Grade Dismissed on Procedural and Substantive Grounds
gründung enthalten (Art. 81 Abs. 1 i.V.m. Art. 32 Abs. 2 VRPG), welche innert der gesetzlichen Beschwerdefrist einzureichen sind (Art. 33 Abs. 3 VRPG). Es trifft zu, dass die anwaltlich verfasste Beschwerde teil- weise schwer verständlich ist und sich in Teilen kaum substanziier
SK 2024 488 · be (Art. 33 Abs. 3 VRPG)
Prisoner Sanction Upheld for Excessive Calls and Misuse of Cell Phone
(Art. 32 Abs. 2 VRPG), wobei bei fristgebundenen Eingaben Antrag und Begründung innert der Frist eingereicht werden müssen (Art. 33 Abs. 3 VRPG). Die Praxis ist jedoch bei Laieneingaben nicht allzu streng. Dem Antragserfordernis ist bereits Genüge getan, wenn s