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Art. 23 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) - Akteneinsicht

Verfahrensgrundsätze - Rechtliches Gehör
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Art. 23 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) · Akteneinsicht

1. Die Parteien haben Anspruch auf Einsicht in die Verfahrensakten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen deren Geheimhaltung erfordern.

2. Wird einer Partei die Einsichtnahme in ein Aktenstück verweigert, so darf auf dieses zum Nachteil der Partei nur abgestellt werden, wenn ihr die Behörde von seinem für die Sache wesentlichen Inhalt mündlich oder schriftlich Kenntnis und ihr ausserdem Gelegenheit gegeben hat, sich zu äussern und Gegenbeweismittel zu bezeichnen.

3. Auf Verwaltungsverfahren ist überdies das Datenschutzgesetz vom 19. Februar 1986 (KDSG) anwendbar.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (118)

100 2020 251 · be (Art. 23 Abs. 1 und 3 VRPG)
Supervisory File Access in Disciplinary Proceedings Balancing Transparency and Confidentiality
ens richtet sich das Ak- teneinsichtsrecht nach der anwendbaren Verfahrensordnung, im Verwal- tungsverfahren zudem nach dem KDSG (Art. 23 Abs. 1 und 3 VRPG; Art. 4 Abs. 2 Bst. c KDSG; Art. 27 Abs. 3 IG). Ausserhalb bzw. im Stadium vor An- Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Ber
100 2020 122 · be (Art. 23 Abs. 1 VRPG)
Taxpayer Refusal to Use Official Forms Based on Gender Equality Claim
sung [BV; SR 101]; Art. 26 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Bern [KV; BSG 101.1]) und damit auf Einsicht in die Verfahrensakten (Art. 23 Abs. 1 VRPG) sowie aus dem Grundsatz der Schriftlichkeit des Verfahrens (Art. 31 VRPG) ergibt sich die Pflicht der Verwaltung zur vollständig
100 2019 385 · be (Art. 23 VRPG)
Student Grant Calculation Disclosure and Stepfather Income Inclusion Appeal
halt unter Wahrung der Äusserungsmöglichkeit bekannt gegeben wird (BGE 144 II 427 E. 3.1.1). In diesem Sinn hat die Partei gemäss Art. 23 VRPG Anspruch auf Einsicht in die Verfahrensakten, soweit nicht überwie- Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 15.11.202
100 2016 315 · be (Art. 23 Abs. 1 und 3 VRPG)
Farmer's Right to Information vs. Informer Anonymity in Animal Welfare Inspection Case
, im Verwaltungsverfahren zudem nach dem Datenschutzgesetz vom 19. Februar 1986 (KDSG; BSG 152.04; Art. 23 Abs. 1 und 3 VRPG; Art. 4 Abs. 2 Bst. c KDSG; Art. 27 Abs. 3 des Gesetzes vom 2. November 1993 über die Information der Bevölkerung [Informationsge
100 2013 433 · be (Art. 23 Abs. 1 VRPG)
Kindergarten Assignment Distance and Travel Safety Challenge
auf Einsicht in die Verfahrensakten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen deren Geheimhaltung erfordern (Art. 23 Abs. 1 VRPG). Gemäss Art. 22 VRPG sind die Parteien sodann berechtigt, an Instruktionsverhandlungen und amtlichen Augensch
100 2013 251 · be (Art. 23 VRPG)
Student Exclusion Upheld After Failing Sport Pedagogy Assessment Twice
2 der Verfassung des Kantons Bern [KV; BSG 101.1], Art. 21 VRPG). Er umfasst unter anderem das Recht auf Akteneinsicht (vgl. auch Art. 23 VRPG), welches im Zusammenhang mit Prüfungsentscheiden gebietet, dass an der Prüfung gescheiterten Kandidatinnen und Kandidaten auf Ve
110 2023 125 · be (Art. 23 Abs. 1 VRPG)
Administrative Board Upholds Municipal Building Permit for Telecommunications Mast Reconstruction Despite Procedural Error
zumindest zum Beweisergebnis zu äussern. Die Akteneinsicht kann nur zielführend sein, wenn vollständige Akten geführt werden. Aus Art. 23 Abs. 1 VRPG er- gibt sich deshalb für alle Verfahren der Verwaltungsrechtspflege eine Aktenführungspflicht. In den Akten ist alles festzuhalt
110 2024 149 · be (Art. 23 Abs. 1 VRPG)
Stable Permit Appeal Upheld Against Neighboring Objections
ngnahme der Beschwerde- führenden aus den Akten entfernt und beim Entscheid unberücksichtigt gelassen werden solle. b) Gemäss Art. 23 Abs. 1 VRPG haben die Parteien Anspruch auf Einsicht in die Verfahrens- akten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen
SK 2025 133 · be (Art. 23 Abs. 1 VRPG)
Supreme Court Rejects Conditional Release Appeal for High-Risk Inmate
die SID oder die Beschwerde- gegnerin zurückzuweisen (pag. 5 f., Rz. 9 f.). 18.3 Aus dem Anspruch auf Akteneinsicht nach Art. 23 Abs. 1 VRPG ergibt sich für alle Verfahren der Verwaltungsrechtspflege eine Aktenführungspflicht. In den Akten ist alles festzu
100 2024 351 · be (Art. 23 VRPG)
Resident v. Cantonal Building Authority (Mobile Phone Mast Approval)
nd, damit sie ihren Standpunkt wirksam zur Geltung bringen kann. Daraus folgt etwa das Recht auf Einsicht in die Verfahrensakten (Art. 23 VRPG; BGE 144 II 427 E. 3.1; BVR 2022 S. 51 E. 2.3, 2013 S. 443 E. 3.2.1, 2012 S. 252 E. 3.3.4), das Recht, sich vor Erlass einer Verf
110 2024 43 · be (Art. 23 Abs. 1 VRPG)
Administrative Appeal Against Building Permit Dismissed Due to Procedural Defect Cured on Appeal and Modification of Setback Exemption
zu werden und an der Erhebung wesentlicher Beweise entweder mitzuwirken oder sich zumindest zum Beweisergebnis zu äussern. Gemäss Art. 23 Abs. 1 VRPG haben die Parteien dabei Anspruch auf Einsicht in die Verfahrensakten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interes
200 2024 177 · be (Art. 23 Abs. 1 VRPG)
Municipality v. Social Assistance Recipients on Grounds of Undeclared Work and Lack of Cooperation
f Einsicht in die Ver- fahrensakten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen deren Geheimhaltung erfordern (Art. 23 Abs. 1 VRPG). Im Rahmen des Rechts auf Akteneinsicht müssen den Parteien grundsätzlich sämtliche beweiserheblichen Akten gezeigt werden, sofe
100 2023 124 · be (Art. 23 VRPG)
Police Search of Private Premises for Weapon Justified Despite Procedural Error
halt unter Wahrung der Äusserungsmöglichkeit bekannt gegeben wird (BGE 144 II 427 E. 3.1.1). In diesem Sinn hat die Partei gemäss Art. 23 VRPG Anspruch auf Einsicht in die Verfahrensakten, soweit nicht überwie- gende öffentliche oder private Interessen deren Geheimhaltung
SK 2024 391 · be (Art. 23 Abs. 1 VRPG)
Applicant's Failure to Cooperate Justifies Denial of Electronic Monitoring
der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV; SR 101]; Art. 21 ff. VRPG). Dazu gehört namentlich das Recht auf Akteneinsicht (Art. 23 Abs. 1 VRPG). Dieses erstreckt sich grundsätzlich auf alle Akten, die geeignet sind, Grundlage der fragli- chen Verfügung resp.
120 2024 47 · be (Art. 22 und 23 VRPG)
Appeal Against Administrative Delay in Construction Decision Dismissed
Gemeinde die Parteien an, bevor sie verfügt oder entschei- det. Die Parteien haben im Verfahren Mitwirkungs- und Einsichtsrechte (Art. 22 und 23 VRPG) und sind auch berechtigt, sich zum Ergebnis des Beweisverfahrens zu äussern (Art. 24 VRPG). Diese Rechte müssen den Gehörsberech