154.62
CH-BE
Art. 1 Verordnung zur Einführung der Mehrwertsteuer - Überwälzung der Mehrwertsteuer
Art. 1 Verordnung zur Einführung der Mehrwertsteuer · Überwälzung der Mehrwertsteuer
Soweit der Kanton für von ihm erbrachte Lieferungen und Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig ist, wird die Mehrwertsteuer überwälzt.