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154.62 CH-BE

Überwälzung der Mehrwertsteuer

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Gesetzestext (2 Artikel)

Soweit der Kanton für von ihm erbrachte Lieferungen und Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig ist, wird die Mehrwertsteuer überwälzt.

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 1995 in Kraft. Sie ist in Anwendung von Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993[2] amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).

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