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Art. 8 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) - 2 Tarif nach Zeitaufwand

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 8 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) · 2 Tarif nach Zeitaufwand

1. Der Tarif nach Zeitaufwand beträgt nach dem für die konkrete Verrichtung gebotenen Aufwand für Arbeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonsverwaltung

a) der Gehaltsklassen 1 bis 11: 70 Taxpunkte pro Stunde;

b) der Gehaltsklassen 12 bis 17: 90 Taxpunkte pro Stunde;

c) der Gehaltsklassen 18 bis 23: 120 Taxpunkte pro Stunde;

d) der Gehaltsklassen 24 bis 30: 170 Taxpunkte pro Stunde.

2. Er entspricht einer für die ganze Verwaltung durchschnittlichen vollen Kostendeckung. In den Anhängen kann für bestimmte Dienstleistungen ein reduzierter Tarif nach Zeitaufwand vorgesehen werden.

3. Behörden, die eine eigene Kostenrechnung führen, können abweichende Stundenansätze anwenden.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (14)

100 2020 319 · be (Art. 8 Abs. 2 GebV)
Municipality Compensation Challenge for Child and Adult Protection Costs
er Gehalts- klassen 18 bis 23 bzw. einem Stundenansatz von Fr. 120.-- (vgl. Art. 8 Abs. 1 i.V.m Art. 4 Abs. 2 und 3 GebV). Gemäss Art. 8 Abs. 2 GebV entsprechen diese Tarife nach Zeitaufwand einer für die ganze Verwaltung geltenden durchschnittlichen vollen Kostendeckung (Vollk
2021 DIJ 6870 · be (Art. 8 GebV)
Land Register Fee Calculation Dispute
erechnung von Gebühren vor. Vielmehr gehen die im An- hang vorgesehenen Tarife jenen im allgemeinen Teil (Tarif nach Zeitaufwand, Art. 8 GebV) vor. Ansonsten würde der fixe Tarif, welcher im Anhang 4B vorgesehen ist, faktisch zu einer Gebührenobergrenze degra- diert werd
110 2022 99 · be (Art. 8 Abs. 1 GebV)
Appeal of Building Permit Fee Assessment Upheld
hnung der Gebühr nach Zeitaufwand ist zwischen den unterschiedlichen Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung zu differenzieren (vgl. Art. 8 Abs. 1 GebV). Für Fach- und Amtsberichte des Amtes für Umwelt und Energie (AUE) wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand bemessen (Anhang 2H Ziff
120 2021 82 · be (Art. 8 GebV)
Administrative Appeal Regarding Dismissal of Building Police Complaint on Road Drainage Insufficiency
ang 9 Ziffer 5.4 GebV i.V.m. Art. 4 GebV). Beim Tarif nach Zeitaufwand sind die Taxpunkte nach den Gehaltsklassen abgestuft (vgl. Art. 8 GebV). c) Aus den Vorakten des Regierungsstatthalteramts ist ersichtlich, dass der Beschwerdeführer seit 2015 mit zahlreichen Anfr
110 2021 71 · be (Art. 8 Abs. 1 GebV)
Landowner Appeal of Rejected Privacy Screen Permit and Imposed Procedural Costs
n der Bedeutung des Geschäfts sowie an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gebührenpflichtigen (Art. 7 Abs. 1 GebV). Laut Art. 8 Abs. 1 GebV bemisst 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 4 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 5. Aufl., Band I,
110 2021 1 · be (Art. 8 Abs. 1 GebV)
Building Permit Cost Advance Dispute and Procedural Fairness
hnung der Gebühr nach Zeitaufwand ist zwischen den unterschiedlichen Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung zu differenzieren (vgl. Art. 8 Abs. 1 GebV). Die von den Regierungsstatthalterämtern zu erhebenden Gebühren sind in Anhang 9 der Gebührenverordnung geregelt. Bei ordentlic
110 2019 184 · be (Art. 8 Abs. 1 GebV)
Property Owner Appeal of Administrative Costs for Withdrawn Building Permit Application
hnung der Gebühr nach Zeitaufwand ist zwischen den unterschiedlichen Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung zu differenzieren (vgl. Art. 8 Abs. 1 GebV). Die von den Regierungsstatthalterämtern zu erhebenden Gebühren sind in Anhang 9 der Gebührenverordnung detailliert geregelt. B
2018 1594 · be (Art. 8 GebV)
Municipality v. Canton: Recalculation of 2013 Child and Adult Protection Services Compensation Costs
e in der GebV festgelegten Tarife entsprächen einer für die ganze Verwaltung geltenden durchschnittlichen vollen Kostende- ckung (Art. 8 GebV). Es handle sich also um den gesamten anfallenden Verwaltungsaufwand abdeckende Vollkostentarife. Miterfasst seien gemäss Art. 10
110 2018 114 · be (Art. 8 Abs. 1 GebV)
Building Authority Costs Upheld Despite Applicant's Challenge to Proportionality and Notification
n der Bedeutung des Geschäfts sowie an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gebührenpflichtigen (Art. 7 Abs. 1 GebV). Laut Art. 8 Abs. 1 GebV bemisst sich der Tarif nach Aufwand durch die Taxpunktansätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonsverwaltung in vers
110 2017 24 · be (Art. 8 Abs. 1 GebV)
Property Owners Appeal Variance Denial for Unauthorized Construction in Protected Zone
as vorliegende Verfahren angemessen und sachgerecht. Mit dem ebenfalls nicht zu beanstandenden Stundenansatz von Fr. 120.00 (vgl. Art. 8 Abs. 1 GebV) ergibt dies die von der Vorinstanz in Rechnung gestellte Gebühr von Fr. 4'350.00. Die Beschwerde erweist sich in diesem Punkt al
2016 2504 · be (Art. 8 GebV)
Appeal Regarding Food Safety Inspection Fees and Meat Origin Declarations
3 der GebV noch die Lebensmittel- gesetzgebung des Bundes einen Tarif, weswegen die Gebühr nach Zeitaufwand gemäss Art. 14 i.V.m. Art. 8 GebV zur Anwendung kommt. Gemäss Inspektionsbericht vom 2. Sep- tember 2016 waren für die Nachkontrolle C.___, Lebensmittelkontrolleur
32 13 15 36 · be (Art. 8 GebV)
Land Registry Fee Assessment Appeal: Merger of Mortgage Notes
n) umfassen (Art. 10 GebV). Enthält der Tarif für eine Verrichtung keine bestimmte Gebühr, so gelangt der Tarif nach Zeitaufwand (Art. 8 GebV) zur Anwendung (Art. 14 GebV). Je nach der Stellenkategorie der mit der Behandlung des Geschäfts betrauten Person sind 70, 90, 12
32 13 11 67 · be (Art. 8 GebV)
Land Registry Fee Dispute Over Property Exchange
n um- fassen (Art. 10 GebV). Enthält der Tarif für eine Verrichtung keine bestimmte Gebühr, so kommt die Gebühr nach Zeitaufwand (Art. 8 GebV) zur Anwendung (Art. 14 GebV). Je nach Stellenkategorie der mit der Behandlung des Geschäfts betrauten Person sind 70, 90, 120 od
32 13 07 17 · be (Art. 8 GebV)
Land Registry Fee Disproportionate to Actual Effort in Co-Ownership Reallocation
n) umfassen (Art. 10 GebV). Enthält der Tarif für eine Verrichtung keine bestimmte Gebühr, so gelangt der Tarif nach Zeitaufwand (Art. 8 GebV) zur Anwendung (Art. 14 GebV). Je nach der Stellenkategorie der mit der Behandlung des Geschäfts betrauten Person sind 70, 90, 12