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154.21 GEBVOEMO CH-BE

Art. 6 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) - Arten von Tarifen

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 6 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) · Arten von Tarifen

1. Diese Verordnung mit ihren Anhängen kennt drei Arten von Tarifen. Die Gebühr

a) wird mit einem fixen Betrag festgelegt (fixer Tarif);

b) ist innerhalb einer Ober- und Untergrenze festzulegen (Rahmentarif);

c) bemisst sich nach dem Zeitaufwand (Tarif nach Zeitaufwand).

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (5)

2021 DIJ 6870 · be (Art. 6 GebV)
Land Register Fee Calculation Dispute
n ausgestaltet, welche den für eine Dienstleistung normalerweise anfallenden Verwaltungsaufwand umfas- sen (Art. 10 GebV). Gemäss Art. 6 GebV kennt die Gebührenverordnung drei Arten von Tarifen: die Gebühr wird mit einem fixen Betrag festgelegt (fixer Tarif; Bst. a); die
110 2022 99 · be (Art. 6 Abs. 1 GebV)
Appeal of Building Permit Fee Assessment Upheld
). Die Gebühren bemessen sich nach einem fixen Betrag, innerhalb einer Ober- und Untergrenze (Rahmentarif) oder nach Zeitaufwand (Art. 6 Abs. 1 GebV). Die Gebühren bei Rahmentarifen bemessen sich nach Aufwand, der Bedeutung des Geschäfts sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähi
120 2021 31 · be (Art. 6 GebV)
Property Alterations and Water Zone Encroachment Appeal
Grenzen bewegen.44 Die Gebühren bemessen sich nach einem fixen Betrag, einem Tarif nach Zeitaufwand oder nach einem Rahmentarif (Art. 6 GebV). Für die Verfahren des AGR ist der fixe Tarif gemäss Anhang 4a zur GebV anwendbar. Für Stellungnahmen oder Entscheide 41 Vgl. G
110 2021 1 · be (Art. 6 Abs. 1 GebV)
Building Permit Cost Advance Dispute and Procedural Fairness
6. Die Gebühren bemessen sich nach einem fixen Betrag, innerhalb einer Ober- und Untergrenze (Rahmentarif) oder nach Zeitaufwand (Art. 6 Abs. 1 GebV). Die Gebühren bei Rahmentarifen bemessen sich nach Aufwand, der Bedeutung des Geschäfts sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähi
110 2019 184 · be (Art. 6 Abs.1 GebV)
Property Owner Appeal of Administrative Costs for Withdrawn Building Permit Application
1. Die Gebühren bemessen sich nach einem fixen Betrag, innerhalb einer Ober- und Untergrenze (Rahmentarif) oder nach Zeitaufwand (Art. 6 Abs.1 GebV). Die Gebühren bei Rahmentarifen bemessen sich nach Aufwand, der Bedeutung des Geschäfts sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähi