154.21
GEBVOEMO
CH-BE
Art. 2a Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) - Kostendeckung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2a Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) · Kostendeckung
1. Die Gebühren sollen alle Kosten decken, die dem Kanton durch die betreffende Leistung entstehen. Vorbehalten bleibt die besondere Gesetzgebung.
2. Als Grundlage für die Beurteilung der Kostendeckung dienen die Kostenbestandteile gemäss Deckungsbeitragsrechnung (Art. 22 FLG[[2]]).
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (7)
120 2021 82 · be (Art. 1 und 2a Abs. 1 GebV25)
Administrative Appeal Regarding Dismissal of Building Police Complaint on Road Drainage Insufficiency
Gebühren sollen grundsätzlich alle Kosten decken, die dem Kanton durch die betreffende Leistung entstehen (Art. 69 Abs. 1 FLG24, Art. 1 und 2a Abs. 1 GebV25). Nebst dem Kostendeckungsprinzip gilt für Gebühren auch das Äquivalenzprinzip. Demnach darf die erhobene Abgabe im Einzelfall zu
120 2021 31 · be (Art. 2a GebV)
Property Alterations and Water Zone Encroachment Appeal
der kantonalen Gebührenverordnung. Die Gebühren sollen alle Kosten decken, die dem Staat durch die Amtshandlungen entstehen (vgl. Art. 2a GebV, Kostendeckungsprinzip). Zudem unterstehen die Gebühren dem Äquivalenzprinzip. Demnach darf die erhobene Abgabe im Einzelfall zum
110 2021 1 · be (Art. 2a GebV)
Building Permit Cost Advance Dispute and Procedural Fairness
dem Gesamtentscheid bzw. der Baubewilligung zu eröffnende Verfügungen (Art. 18a GebV). Obwohl sowohl Art. 69 Abs. 1 FLG als auch Art. 2a GebV grundsätzlich verlangen, dass die Gebühren alle Kosten decken sollten, die dem Kanton durch die betreffende Leistung entstehen, w
100 2019 250 · be (Art. 2a Abs. 1 GebV)
Taxpayer Fine for Late Filing Upheld Despite Procedural Challenges
npflichtig (Art. 2 Abs. 1 GebV). Die Gebühren sollen alle Kosten decken, die dem Kanton durch die betreffende Leistung entstehen (Art. 2a Abs. 1 GebV). Die Gebühren werden grundsätzlich nach Taxpunkten festgesetzt (Art. 4 Abs. 1 GebV), wobei der Wert des Taxpunkts einen Franken
110 2019 184 · be (Art. 2a GebV)
Property Owner Appeal of Administrative Costs for Withdrawn Building Permit Application
taufwand, betragen mindestens aber Fr. 100.00 (vgl. Ziffer 5.3 des Anhangs 9 zur GebV. Obwohl sowohl Art. 69 Abs. 1 FLG wie auch Art. 2a GebV grundsätzlich verlangen, dass die Gebühren alle Kosten decken sollten, die dem Kanton durch die betreffende Leistung entstehen, w
100 2019 306 · be (Art. 2a Abs. 1 GebV)
Taxpayer Late Filing Penalty Upheld Despite Cross-Communication
tig (vgl. Art. 2 Abs. 1 GebV). Die Ge- bühren sollen alle Kosten decken, die dem Kanton durch die betreffende Leistung entstehen (Art. 2a Abs. 1 GebV). Gemäss Ziff. 2.6 Anhang 6 GebV darf die Steuerverwaltung für Mahnun- gen für noch nicht eingereichte Steuererklärungen eine Geb
100 2015 157 · be (Art. 2a Abs. 1 GebV)
Neighbor Appeal Against Telecommunications Mast Upgrade Permit Rejected
tigen und deren Interesse an der Verrichtung sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gebührenpflichtigen (Art. 7 GebV). Art. 2a Abs. 1 GebV statuiert die Anwendung des Kostendeckungsprinzips, aber es ist notorisch, dass die von den Justizbehörden über die Gebührenerheb