154.21
GEBVOEMO
CH-BE
Art. 18a Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) - Leitverfahren nach Koordinationsgesetz und Baubewilligungen
Gebühren im Verwaltungsverfahren
Art. 18a Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) · Leitverfahren nach Koordinationsgesetz und Baubewilligungen
1. Die Leitbehörde nach Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG) und die Baubewilligungsbehörde erheben zusätzlich zur Pauschalgebühr (Art. 10) die ihr in Rechnung gestellten Gebühren für Amts- und Fachberichte sowie für weitere zusammen mit dem Gesamtentscheid bzw. der Baubewilligung zu eröffnende Verfügungen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)
110 2022 41 · be (Art. 18a GebV9)
Appeal of Discontinuation and Cost Assessment in Building Permit Proceedings Following Withdrawal
Rechnung gestellten Gebühren für Amts- und Fachberichte sowie für weitere zusammen mit ihrem Entscheid zu eröffnende Verfügungen (Art. 18a GebV9). Die Gemeinde erlässt für ihre Gebühren einen Gebührentarif (Art. 51 Abs. 3 BewD). Die Gemeinde Krattigen hat ein Gebührenregle
110 2021 1 · be (Art. 18a GebV)
Building Permit Cost Advance Dispute and Procedural Fairness
für Amts- und Fachberichte sowie für weitere zusammen mit dem Gesamtentscheid bzw. der Baubewilligung zu eröffnende Verfügungen (Art. 18a GebV). Obwohl sowohl Art. 69 Abs. 1 FLG als auch Art. 2a GebV grundsätzlich verlangen, dass die Gebühren alle Kosten decken sollten,
110 2017 24 · be (Art. 18a GebV)
Property Owners Appeal Variance Denial for Unauthorized Construction in Protected Zone
von den Baukosten); bei baupolizeilichen Verfügungen erhebt sie eine Gebühr nach Zeitaufwand, jedoch mindestens Fr. 300.00 (vgl. Art. 18a GebV sowie Anhang 9 der GebV, Ziffer 5). 29 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, Bew