154.21
GEBVOEMO
CH-BE
Art. 17 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) - Reglemente, Pläne
Gebühren im Verwaltungsverfahren
Art. 17 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) · Reglemente, Pläne
1. Die Genehmigung von Reglementen und Plänen der Gemeinden und Planungsregionen ist gebührenfrei.
2. Für besonders hohen Arbeitsaufwand, namentlich bei der Behandlung und Gutheissung zahlreicher und schwieriger Einsprachen, wird von den Gemeinden und Planungsregionen eine Gebühr entsprechend 400 bis 4000 Taxpunkten erhoben.
3. Für die Vorprüfung von Gemeindeerlassen nach Artikel 55 Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG) wird eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben.