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154.21 GEBVOEMO CH-BE

Art. 10 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) - Zusammensetzung der Gebühren 1 Pauschalgebühr

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 10 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) · Zusammensetzung der Gebühren 1 Pauschalgebühr

1. Die in dieser Verordnung und ihren Anhängen festgelegten Gebühren umfassen den für die Dienstleistungen normalerweise anfallenden Verwaltungsaufwand wie Personal-, Raum-, Material-, Geräte- und Maschinenkosten sowie Post- und Telefongebühren.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (7)

2021 DIJ 6870 · be (Art. 10 GebV)
Land Register Fee Calculation Dispute
nd als Pauschalgebühren ausgestaltet, welche den für eine Dienstleistung normalerweise anfallenden Verwaltungsaufwand umfas- sen (Art. 10 GebV). Gemäss Art. 6 GebV kennt die Gebührenverordnung drei Arten von Tarifen: die Gebühr wird mit einem fixen Betrag festgelegt (fixe
110 2021 1 · be (Art. 10 GebV)
Building Permit Cost Advance Dispute and Procedural Fairness
. 14 GebV). Zudem erheben die Leitbehörden nach Koordinationsgesetz und die Baubewilligungsbehörde zusätzlich zur Pauschalgebühr (Art. 10 GebV) die ihr in Rechnung gestellten Gebühren für Amts- und Fachberichte sowie für weitere zusammen mit dem Gesamtentscheid bzw. der B
2018 1594 · be (Art. 10 GebV)
Municipality v. Canton: Recalculation of 2013 Child and Adult Protection Services Compensation Costs
8 GebV). Es handle sich also um den gesamten anfallenden Verwaltungsaufwand abdeckende Vollkostentarife. Miterfasst seien gemäss Art. 10 GebV insbesondere auch Infra- strukturkosten. Im Zug der ersten Änderung der ZAV seien die Ansätze um 10 % gekürzt worden, offenbar i
32 13 15 36 · be (Art. 10 GebV)
Land Registry Fee Assessment Appeal: Merger of Mortgage Notes
enden Verwaltungsaufwand (wie Personal-, Raum-, Material-, Geräte- und Maschinenkosten sowie Post- und Telefongebühren) umfassen (Art. 10 GebV). Enthält der Tarif für eine Verrichtung keine bestimmte Gebühr, so gelangt der Tarif nach Zeitaufwand (Art. 8 GebV) zur Anwendun
110 2015 66 · be (Art. 10 GebV)
Appeal Regarding Administrative Costs for Agricultural Feedlot Expansion Approval
llenden Verwaltungsaufwand wie Personal-, Raum-, Material-, Geräte- und Maschinenkosten sowie Post- und Telefongebühren umfassen (Art. 10 GebV). Die Kosten für besondere zusätzliche Leistungen wie Untersuchungen, Gutachten und dergleichen können zusätzlich verrechnet werd
32 13 11 67 · be (Art. 10 GebV)
Land Registry Fee Dispute Over Property Exchange
enden Verwaltungsaufwand wie Personal-, Raum-, Material-, Geräte- und Maschinenkosten sowie Post- und Telefongebühren um- fassen (Art. 10 GebV). Enthält der Tarif für eine Verrichtung keine bestimmte Gebühr, so kommt die Gebühr nach Zeitaufwand (Art. 8 GebV) zur Anwendung
32 13 07 17 · be (Art. 10 GebV)
Land Registry Fee Disproportionate to Actual Effort in Co-Ownership Reallocation
den Verwaltungs- aufwand (wie Personal-, Raum-, Material-, Geräte- und Maschinenkosten sowie Post- und Telefongebühren) umfassen (Art. 10 GebV). Enthält der Tarif für eine Verrichtung keine bestimmte Gebühr, so gelangt der Tarif nach Zeitaufwand (Art. 8 GebV) zur Anwendun