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154.21 GEBVOEMO CH-BE

Art. 1 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) · Geltungsbereich

Diese Verordnung mit den Anhängen I bis IX gilt für die Erhebung von Gebühren durch die kantonale Verwaltung.

Vorbehalten bleiben gebührenrechtliche Bestimmungen der besonderen Gesetzgebung sowie Entgelte für Dienstleistungen im nicht hoheitlichen Bereich.

Geltungsbereich Art. T1-1 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) →

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (8)

100 2025 8 · be (Art. 1 Abs. 2 GebV)
Tax Administration v. Taxpayer Regarding Revision Request Fees for Tax Assessment
vorschriften (Gebührenentrichtung «nach Massgabe […] der beson- deren Gesetzgebung»; vgl. auch Art. 57 Abs. 2 FHG; Art. 102 VRPG; Art. 1 Abs. 2 GebV), weshalb der Grundsatz nur zur Anwendung gelangt, sofern (bundes-)steuergesetzlich keine abweichende Regelung getroffen wurde.
100 2022 183 · be (Art. 1 GebV)
Municipality Document Retention and Return Dispute
s Art. 9 Abs. 2 GebR umschreibt der Gemeinderat die gebührenpflichtigen Verrichtungen im Einzelnen in einer Verordnung (vgl. auch Art. 1 GebV). Der Anhang V der GebV befasst sich mit den Gebühren im Bauwesen. Anhang V Ziff. 5.3 GebV mit dem Titel «Weitere Aufwendungen» b
100 2021 322 · be (Art. 1 Abs. 1 GebV)
Property Owner Challenge to Sewage Remediation Order and Administrative Costs
onale Verwaltung (Art. 2 Abs. 1 FHG; vgl. Art. 2 Abs. 1 FLG) bzw. für die Erhebung von Ge- bühren durch die kantonale Verwaltung (Art. 1 Abs. 1 GebV). Damit fehlt es an einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Verfahrenskosten im gemeindeintern
120 2021 82 · be (Art. 1 und 2a Abs. 1 GebV25)
Administrative Appeal Regarding Dismissal of Building Police Complaint on Road Drainage Insufficiency
Gebühren sollen grundsätzlich alle Kosten decken, die dem Kanton durch die betreffende Leistung entstehen (Art. 69 Abs. 1 FLG24, Art. 1 und 2a Abs. 1 GebV25). Nebst dem Kostendeckungsprinzip gilt für Gebühren auch das Äquivalenzprinzip. Demnach darf die erhobene Abgabe im Einzelfall zu
110 2017 163 · be (Art. 1 Abs. 1 GebV)
Appellant v. Municipality concerning Road Access Permit for Increased Parking Use
bühr zu bezahlen (vgl. Art. 66 FLG).19 Die massgeblichen Gebührentarife sind in der GebV20 enthalten (vgl. Art. 68 Abs. 1 FLG und Art. 1 Abs. 1 GebV). Im Verwaltungsverfahren setzt die Behörde allfällige Verfahrenskosten in der Verfügung fest (Art. 107 Abs. 1 VRPG). Laut Art. 1
100 2016 146 · be (Art. 1 GebV)
Taxpayer's Failure to Appeal Bars Revision of Tax Assessment
durch die kantonale Verwaltung. Vorbehalten bleiben gebührenrechtliche Bestimmungen der besonderen Gesetzgebung (Art. 1 GebV). Solche fehlen vorliegend, weshalb Art. 16 GebV Anwendung findet und die Gebühr von CHF 200.-- deshalb zu Recht auferlegt wurde.
ZK 2017 142 · be (Art. 1 GebV)
Swiss Cantonal High Court Annuls Bankruptcy Based on Timely Filing and Debtor Solvency
gedeckt sein müssen, umfassen nicht nur sämtliche von den Vollstreckungsorganen verlangten Gebühren und Aus- lagen (Art. 1 GebV SchKG; Urteil des Bundesgerichts 5A_829/2014 vom 9. Februar 2015 E. 3.3). Selbstverständlich gehören auch die durch die Be
100 2015 332 · be (Art. 1 Abs. 1 GebV)
Football Supporters' Zone Exclusion Upheld Despite Dropped Assault Charges
der Kantonsverwaltung (Gebühren- verordnung, GebV; BSG 154.21) für die Erhebung von Gebühren durch die kantonale Verwaltung gilt (Art. 1 Abs. 1 GebV). Danach beträgt die Gebühr für Verfügungen gestützt auf das PolG und das Konkordat zwischen Fr. 50.-- bis Fr. 1'000.-- (Art. 2 A