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154.11 GebDDEmo CH-BE

Art. 7 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - 2. Tarif nach Zeitaufwand

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 7 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · 2. Tarif nach Zeitaufwand

1. Der Tarif nach Zeitaufwand beträgt nach dem für die konkrete Verrichtung gebotenen Aufwand für Arbeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung

a **\*** der Gehaltsklassen 1 bis 11 70 Taxpunkte pro Stunde,

b **\*** der Gehaltsklassen 12 bis 17 90 Taxpunkte pro Stunde,

c **\*** der Gehaltsklassen 18 bis 23 120 Taxpunkte pro Stunde,

d **\*** der Gehaltsklassen 24 bis 30 170 Taxpunkte pro Stunde.

2. Er entspricht einer für die ganze Verwaltung durchschnittlichen vollen Kostendeckung. In den Anhängen kann für bestimmte Dienstleistungen ein reduzierter Tarif nach Zeitaufwand vorgesehen werden.

3. Massgebend ist der Aufwand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung bis zur Antragstellung an den Regierungsrat.

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