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154.11 GebDDEmo CH-BE

Art. 6 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - Bemessung 1. Rahmentarife

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 6 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · Bemessung 1. Rahmentarife

1. Die Gebühren bemessen sich bei Rahmentarifen nach

a dem gesamten Aufwand,

b der Bedeutung des Geschäfts für die Gebührenpflichtigen und deren Interesse an der Verrichtung sowie

c der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gebührenpflichtigen.

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