154.11
GebDDEmo
CH-BE
Art. 6 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - Bemessung 1. Rahmentarife
Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · Bemessung 1. Rahmentarife
1. Die Gebühren bemessen sich bei Rahmentarifen nach
a dem gesamten Aufwand,
b der Bedeutung des Geschäfts für die Gebührenpflichtigen und deren Interesse an der Verrichtung sowie
c der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gebührenpflichtigen.