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Art. 4 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - Taxpunktsystem

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · Taxpunktsystem

1. Die Gebühren dieses Dekrets werden grundsätzlich nach Taxpunkten festgesetzt.

2. Der Wert des Taxpunktes beträgt einen Franken.

3. Der Betrag der Gebühr in Franken berechnet sich durch Multiplikation der Anzahl Taxpunkte mit dem Wert des Taxpunktes.

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