154.11
GebDDEmo
CH-BE
Art. 3 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - Periodische Anpassung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · Periodische Anpassung
Der Regierungsrat veranlasst eine periodische Überprüfung und Anpassung der Gebühren.