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154.11 GebDDEmo CH-BE

Art. 3 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - Periodische Anpassung

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · Periodische Anpassung

Der Regierungsrat veranlasst eine periodische Überprüfung und Anpassung der Gebühren.

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