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Art. 24 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 24 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · Inkrafttreten

1. Dieses Dekret tritt auf den 1. April 1996 in Kraft.

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