154.11
GebDDEmo
CH-BE
Art. 16 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - Beschwerdeverfahren allgemein
Gebühren im Verwaltungsjustizverfahren
Art. 16 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · Beschwerdeverfahren allgemein
1. Für Entscheide in Verwaltungsjustizsachen wird eine Pauschalgebühr von 200 bis 6000 Taxpunkten erhoben.
2. Für Entscheide betreffend Zwischenverfügungen wird eine Pauschalgebühr von 100 bis 1000 Taxpunkten erhoben.