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Art. 16 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - Beschwerdeverfahren allgemein

Gebühren im Verwaltungsjustizverfahren
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Art. 16 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · Beschwerdeverfahren allgemein

1. Für Entscheide in Verwaltungsjustizsachen wird eine Pauschalgebühr von 200 bis 6000 Taxpunkten erhoben.

2. Für Entscheide betreffend Zwischenverfügungen wird eine Pauschalgebühr von 100 bis 1000 Taxpunkten erhoben.

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