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154.11 GebDDEmo CH-BE

Art. 15 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - Umweltverträglichkeitsprüfung

Gebühren im Verwaltungsverfahren
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Art. 15 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · Umweltverträglichkeitsprüfung

1. Die Gebühr für die Mitwirkung kantonaler Behörden bei Umweltverträglichkeitsprüfungen berechnet sich nach Zeitaufwand.

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