154.11
GebDDEmo
CH-BE
Art. 15 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - Umweltverträglichkeitsprüfung
Gebühren im Verwaltungsverfahren
Art. 15 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · Umweltverträglichkeitsprüfung
1. Die Gebühr für die Mitwirkung kantonaler Behörden bei Umweltverträglichkeitsprüfungen berechnet sich nach Zeitaufwand.