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Art. 14 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - Wiederaufnahme

Gebühren im Verwaltungsverfahren
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Art. 14 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · Wiederaufnahme

1. Für die Behandlung eines Gesuchs um Wiederaufnahme wird eine Gebühr von 100 bis 400 Taxpunkten erhoben, wenn das Fehlen von Wiederaufnahmegründen festgestellt wird.

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