154.11
GebDDEmo
CH-BE
Art. 14 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - Wiederaufnahme
Gebühren im Verwaltungsverfahren
Art. 14 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · Wiederaufnahme
1. Für die Behandlung eines Gesuchs um Wiederaufnahme wird eine Gebühr von 100 bis 400 Taxpunkten erhoben, wenn das Fehlen von Wiederaufnahmegründen festgestellt wird.