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154.11 GebDDEmo CH-BE

Art. 11 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - 3. Mitberichte

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 11 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · 3. Mitberichte

1. Die Pauschalgebühr umfasst auch den Aufwand für Mitberichte.

2. Kommt der Tarif nach Zeitaufwand zur Anwendung, wird der Aufwand für Mitberichte ebenfalls nach Zeitaufwand berechnet und dazugerechnet.

3. Bei Rahmentarifen sind Mitberichte innerhalb des vorgegebenen Rahmens angemessen zu berücksichtigen.

4. Vorbehalten bleiben besonders aufwendige Geschäfte nach Artikel 8.

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