154.11
GebDDEmo
CH-BE
Art. 1 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Dekret über die Gebühren des Grossen Rates und des Regierungsrates (GebD GR/RR) · Geltungsbereich
1. Dieses Dekret mit den Anhängen 1 und 2 gilt für die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Grossen Rates, seiner Organe sowie des Regierungsrates.
2. Vorbehalten bleiben gebührenrechtliche Bestimmungen der besonderen Gesetzgebung sowie Entgelte für Dienstleistungen im nicht hoheitlichen Bereich.