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Art. 6 Verordnung über die Gewährung von festen Zulagen an Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger der Versicherungskasse der bernischen Staatsverwaltung und der bernischen Lehrerversicherungskasse mit bescheidenen Renten der AHV/IV (Zulagenverordnung) - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 6 Verordnung über die Gewährung von festen Zulagen an Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger der Versicherungskasse der bernischen Staatsverwaltung und der bernischen Lehrerversicherungskasse mit bescheidenen Renten der AHV/IV (Zulagenverordnung) · Aufhebung bisherigen Rechts

1. RRB 155 vom 11. Januar 1984 und RRB 5777 vom 23. Dezember 1987 werden aufgehoben.

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