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153.41 PKGLCPC CH-BE

Art. 7 Gesetz über die kantonalen Pensionskassen (PKG) - Vorsorgepläne

Vorsorgepläne
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Art. 7 Gesetz über die kantonalen Pensionskassen (PKG) · Vorsorgepläne

1. Die BPK und die BLVK bieten für die Versicherten einen Standardvorsorgeplan an.

2. Für die Versicherten der Kantonspolizei bietet die BPK einen abweichenden Vorsorgeplan an.

3. Im Übrigen können die BPK und die BLVK abweichende Vorsorgepläne anbieten

a) ausnahmsweise für einzelne Versichertenkategorien der mit diesem Gesetz angeschlossenen Arbeitgeber,

b) für die Versicherten der mit Vertrag angeschlossenen Arbeitgeber.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

ZK 2021 568 · be (Art. 7 PKG)
Creditor Enforcement of Arrest Order vs. Statute of Limitations on Conditional Debt
4.2 Wie unter E. 22.3 oben erwähnt, reicht der erstinstanzliche Honorarrahmen von CHF 2‘370.00 bis CHF 21‘240.00. Gemäss Art. 7 PKG beträgt das Honorar im Rechtsmittelverfahren höchstens 50 Prozent des erstinstanzlichen Normalhono
2015 2548 · be (Art. 7 PKG11)
Social Welfare Institutions' Appeal for Pension Contribution Subsidies Denied
rektion des Kantons Bern dienstes bei gleichbleibendem Beschäftigungsgrad an die Pensionskasse zu entrichtende Bei- trag (vgl. Art. 7 PKG11). Umstritten ist vorliegend, ob der Kanton Bern den Aufwand der Be- schwerdeführenden für die Entrichtung der Arbeitgeberanteile